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Di, 11:13 Uhr
13.09.2011

Anklage erhoben

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen einen 63-jährigen Mann aus Wiehe Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Totschlag zu dem Landgericht Mühlhausen erhoben. Ihm wird vorgeworfen, in den Abendstunden des 3. April in Wiehe seine geschiedene Ehefrau erschossen zu haben...


Den Ermittlungen zufolge lebte der Angeklagte mit seiner geschiedenen Ehefrau in einem gemeinsamen Haus in Wiehe. Am Tattag soll der Angeklagte nach erheblichem Alkoholkonsum mit seiner Exfrau in einen zunächst verbalen Streit geraten sein.

In der Folge soll sich der Angeklagte derart in die Situation hineingesteigert haben, dass er wutentbrannt an seinen Waffenschrank ging, einen Revolver herausnahm und damit seiner Exfrau zunächst in die linke Schulter schoss.

Auch einem Bekannten, der zum Tatzeitpunkt mit im Haus war und versuchte beruhigend auf den Angeklagten einzuwirken, gelang es nicht, den Angeklagten davon abzuhalten, sich kurze Zeit nach dem ersten Schuss erneut zu der bereits schwer verletzten Frau zu begeben. Nachdem der Angeklagte der Verletzten noch eine Ohrfeige gegeben haben soll, zog er erneut die Waffe und Schoss aus geringer Entfernung direkt in den Kopf seines Opfers.

Anschließend legte der Angeklagte den Revolver wieder in den Waffenschrank, verschloss ihn und informierte verschiedene Personen mit seinem Handy darüber, dass er seine Exfrau erschossen habe.

Der Angeklagte, der die Tatvorwürfe gestanden hat, war als Jäger berechtigt, die Tatwaffe zu besitzen. Bislang ist der Angeklagte strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Auch soll während der Verhandlung geklärt werden, ob der Mann völlig schuldfähig ist, da er vor Jahren ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten hat.
Autor: nnz

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