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Mo, 00:52 Uhr
03.09.2012

Mit Absicht Gefährdung geschaffen?

Über die seltsamen Aktivitäten der Verkehrsbehörde des Kyffhäuserkreises hatte kn bereits berichtet. Jetzt kommt offensichtlich eine weitere Steigerung dazu. Radfahrer werden vorsätzlich gefährdet?...

Im Bericht Verklappsung oder Unverschämtheit hatte kn bereits über die seltsamen Aktivitäten beim Umgang mit Radfahrern berichtet. Leider kommt es noch schlimmer als man sich das Ausmalen kann. Bei einer Fahrt über den entstehenden Unstrut-Werra-Radweg hat kn sogar eine Gefährdung der Radfahrer entdeckt, die so nicht hinnehmbar ist.

Mit Absicht Gefährdung geschaffen? (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Mit Absicht Gefährdung geschaffen? (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Hier ist eines der Beispiele zu sehen und leider ist es nicht das einzige Beispiel. Am bereits schon gebauten Teilstück des Unstrut-Werra-Radweges wurde entdeckt, dass nicht nur an einer Stelle mitten auf dem Radweg auf völlig freier Stelle Absperrpfosten aufgestellt sind. Für einen einzeln fahrenden Radfahrer stellt so ein mitten im Radweg stehender Sperrpfosten noch kein Problem dar.

Spätestens wenn Familien oder Fahrradgruppen auf dem Weg unterwegs sind, wird die Sache kreuzgefährlich, denn der Vorausfahrende Radler könnte für den Hintermann die Sicht auf den Sperrpfosten verdecken. Es kommt kaum ein Radler auf die Idee auf so freier Fahrstrecke auf so ein Hindernis zu stoßen. Noch gefährlicher wird es, wenn gar ein Radfahrer mit Fahrradanhänger oder gar Kinderfahrradanhänger unterwegs sind. Da wird sogar der Platz knapp, um den Radweg überhaupt sicher am Sperrpfosten vorbei manövrieren zu können. Wenn dann mal gar ein Vorausfahrer die Sicht bedeckt wird es mehr als problematisch.

Da auch keine Reflektoren an den Sperrpfosten sind, potenziert sich bei Dunkelheit nochmals. Auch hier wurde nicht gründlich genug gearbeitet!

Für kn war es Anlass bei so einer Gefährdungslage zu ergründen, ob so eine Bauweise überhaupt gerechtfertigt ist, bloß um wohl offensichtlich zu verhindern, dass Autos diesen Radweg benutzen. Wegen dieses mit Sicherheit seltenen Falls weit ab von der Stadt an einem straßenbegleitendem Radweg zwischen Oberspier und Bahnschranke Graß an der Bundesstraße solche Gefährdungspotentiale zu schaffen mit Sicherheit eine nicht zu verantwortende Sache. Was sagt das Thüringer Verkehrsministerium dazu. Von kn wurde um eine Stellungnahme gebeten, die mit erfreulicher Kürze bearbeitet wurde. Hier der Wortlaut der Antwort:


Sehr geehrter Herr Herrmann,

ich stimme Ihnen zu, dass das Einbringen von Sperrpfosten auf einem Radweg grundsätzlich eine Gefährdung für Radfahrer darstellen kann. Daher sollten Sperrpfosten, Poller o. ä. nur aufgestellt werden, wenn eine andere Lösung keinen Erfolg verspricht.
In dem vorliegenden Fall wurden die Pfosten auf Wunsch des Landkreises dort aufgestellt, wo Wirtschaftswege den Radweg queren, um zu verhindern, dass Fahrzeuge den Radweg unbefugt befahren. Inzwischen zeigt sich, dass die Sperrpfosten ihren Zweck nur unzureichend erfüllen, da einige Sperrpfosten bereits umgefahren bzw. beschädigt wurden.

Das Straßenbauamt Nordthüringen wird in Abstimmung mit dem Landkreis prüfen, ob die Pfosten wieder entfernt werden bzw. welche andere Lösung geeigneter ist, um das Befahren des Radwegs mit Kfz zu verhindern und die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten. Zudem besteht die Überlegung, im noch zu realisierenden 2. Bauabschnitt die Sperrpfosten wegzulassen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

gez. Michael Flore
Referatsleiter


Upps, die Sperrpfosten wurden sogar auf Wunsch des Landratsamtes eingebaut. Da fragt man sich, hat man sich dort mit der Materie überhaupt richtig vertraut gemacht? Hat man den ADFC mit einbezogen oder hat der ADFC sogar zugestimmt? Warum das kn fragt?

Traurig ist, dass es in Thüringen zu diesem Thema keine konkreten Festlegungen der Landesregierung gibt. In Sachsen ist man da weiter. Dort heißt es u.a.:

- Sonstige Absperrelemente und abweisende Schutzeinrichtungen
Soweit andere Sperrmaßnahmen - insbesondere bei bereits ausgebauten Straßen - nicht geeignet, nicht ausreichend oder nicht vorhandenen sind, können u. a. auch Poller, Sperrpfosten oder - pfähle, Bügel (Mindestabstand zum Radweg 0,25 m) zur Anwendung kommen. Diese müssen u. a. durch ihre Höhe für Radfahrer deutlich wahrnehmbar sein. Im Radwegbereich kommt wegen der Unfallgefahr die Anordnung der vorgenannten Sperrelemente in der Regel nicht in Betracht. Bei der Neuplanung bzw. beim Um- und Ausbau von Straßen oder Nebenanlagen ist zu prüfen, ob das angestrebte Ziel nicht auch ohne zusätzliche Absperrelemente zu erreichen ist.


Wenn man so etwas liest, kommt man leicht auf den Gedanken, dass sich die Planer dieses Unstrut-Werra-Radweg nicht viel Gedanken um die Sicherheit des Radweges gemacht haben. Wen kn auf solche wichtigen Empfehlungen stößt, warum nicht die Planer? Warum besteht nicht auch in Thüringen so eine Bauempfehlung?

Oder steckt vielleicht reiner Geiz (Einsparung von Kosten) hinter der ganzen Angelegenheit. Denn sieht man in die Empfehlung der sächsischen Landesregierung, stehen rechts und links neben dem Radweg in minimalst 25 cm Abstand die Sperrpfosten. Für die Strecke zwischen Oberspier und der Bahnschranke Graß riskiert man wegen der Einsparung von rund 10 Sperrpfosten die Sicherheit, ja im ungünstigsten Fall, sogar Gesundheit und das Leben der Radfahrer?

Erschwerend kommt noch hinzu, die im Falle des Unstrut-Werra-Radweg mitten in den Weg gesetzten Absperrpfosten werden ihre Funktion garnicht erfüllen können, weil bei einigen Stellen (so auch an der im Bild gezeigte Stelle) noch genügend Platz zu Umfahren der Absperrpfosten mit einem PKW bleibt. Gefährdung der Radfahrer ohne überhaupt eine ausreichende Wirkung erzielen zu können.

Fazit:
Die Empfehlung des Thüringer Verkehrsministeriums ist noch zu kurz gefasst, nur die neuen Bauabschnitte zu berücksichtigen. Die Forderung kann nur sein, die Absperrpfosten mitten auf dem Radweg müssen weg.

Karl-Heinz Herrmann
Redanktion kn
Autor: khh

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