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Mi, 16:30 Uhr
17.04.2013

Neues aus Berlin (52)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: Rente der Kohlekumpel und stellt fest, kein Einsehen der Regierungsparteien bei Rente der Kohlekumpel

Jede Wahlperiode wenden sich Betroffene bezüglich der Anrechnung der Altersversorgung aus Ansprüchen zu DDR-Zeiten mit Beschwerden an den Petitionsausschuss.
Es betrifft im konkreten Fall nur noch ca. 300 Braunkohlekumpel, die nach 1996 in Rente gegangen sind. Davor wurden den betreffenden Kumpeln, die in Rente gingen, die Ansprüche auf eine Rente für "bergmännische Tätigkeit unter Tage" nicht vorenthalten. Das Rentenüberleitungsgesetz machte es bis Ende 1996 möglich.

Das Vorenthalten der Alterszusatzvorsorge ab 1996 geschieht, obwohl die Ansprüche in den SV-Ausweisen dokumentiert sind und obwohl die Bergauunternehmen dafür die gesetzlich vorgeschriebenen höheren Anteile an die für die Rentenversorgung zuständige Knappschaft geleistet haben. Die schwarz-gelben Regierungsparteien haben die Petition der Kohlekumpel heute im Petitionsausschuss abgelehnt.

"Unermüdlich wenden sich Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss, um gegen Rentendiskriminierungen anzukämpfen, so auch die Kohlekumpel. Die Linke wird wie bisher an der Seite der Ost-Rentner kämpfen, damit der Bundestag endlich die Arbeitsleistungen der Beschäftigten in der DDR anerkennt," so die Spitzenkandidatin Kersten Steinke der Thüringer Linken aus Bad Frankenhausen.

Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khh

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