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Sa, 08:54 Uhr
15.06.2013

Urlaubsfahrt mit Wohnmobil und Caravan

Wohnmobil und Caravan sind nicht nur in Holland beliebte Reisebegleiter. Für Unerfahrene hinterm Steuer kann die Fahrphysik von Wohnanhänger oder Reisemobil zur Herausforderung werden, weiß Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Auch bei der Reisevorbereitung gilt es, einiges zu beachten...


Wohnwagen und Wohnmobile sind höher und breiter als Pkws, haben einen höher liegenden Schwerpunkt und sind daher besonders windanfällig. Alle diese Eigenschaften sind für einen passionierten Pkw-Fahrer gewöhnungsbedürftig. Fahranfängern in Sachen Wohnmobil und Caravan, rät der Verkehrsexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen zum vorsichtigen Herantasten an das deutlich andere Fahrverhalten gegenüber einem Pkw.

Besonders auf Brücken und beim Kurven fahren muss an die stärkere Seitenneigung gedacht werden, die bis hin zum Umkippen führen kann. Beim Befahren von Autobahnbrücken und Überholvorgängen von Lkw ist besondere Vorsicht geboten. Auch beim Bremsen verhalten sich Wohnmobile und Caravan-Kombinationen durch deren Größe und Gewicht anders als Pkw. Bei Durchfahrten, entgegenkommenden Verkehr, beim Abbiegen sowie in Autobahnbaustellen müssen die größeren Abmessungen beachtet werden. „Gerade das Abbiegen in engen Kurven macht den meisten schwer zu schaffen. Schnell ist man über einen Bordstein gefahren, hat ein Verkehrsschild oder ein parkendes Auto touchiert“, so Hesse.

Neben der Fahrphysik sollten beim Fahren mit Wohnwagengespannen und Wohnmobilen auch einige Sicherheitshinweise beachtet werden. Niemals darf die zulässige Anhängelast des Pkw sowie das zulässige Gesamtgewicht des Gespannes überschritten werden. Bei Überladung droht Lebensgefahr, da das Gespann unbeherrschbar werden kann. Torsten Hesse rät, das Gepäck beim Caravan möglichst im Kofferraum des Zugfahrzeuges zu verstauen. Gegenstände sollten sowohl im Wohnmobil als auch im Caravan weit unten, gesichert untergebracht werden.

Generell gilt in Deutschland Tempo 80 km/h für das Fahren mit Anhänger, wenn Wohnanhänger und Zugfahrzeug gewisse Voraussetzungen mitbringen, darf je nach Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 100 gefahren werden. Das Überschreiten der maximal zulässigen Geschwindigkeit kann zu instabilen Fahrverhalten und im Falle eines Unfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Wenn die fahrenden Urlaubsheime aus dem Winterschlaf geholt werden, sollten die ersten Blicke dem technischen Zustand und der Prüfplakette gelten. Für Fahrzeuge, deren HU-Termin bereits seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist, sieht der Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe von mindestens 15 Euro vor. „Neben dem drohenden Bußgeld kommt auf die über zwei Monate überfälligen Fahrzeuge bei der HU eine umfangreichere Untersuchung zu. Das bedeutet für den Halter Zusatzkosten von 20 Prozent“, so Hesse.

Die meisten Wohnmobile und Caravans verfügen über eine Gasanlage. Auch für diese rät Hesse vor Saisonstart alle Verbraucher auf Funktion zu testen sowie Schläuche und Bauteile der Flüssiggasanlage auf Risse und Beschädigungen zu untersuchen. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt seine Gasanlage vom Profi auf Dichtheit prüfen, zum Beispiel an einer Prüfanlage des TÜV Thüringen. In Wohnmobilen müssen die Gasanlagen alle zwei Jahre durch autorisierte Personen überprüft werden. Anderenfalls können Campingplatzbetreiber einen Standplatz verweigern.
Autor: red

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