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Do, 20:40 Uhr
25.07.2013

Kein verbindlicher Plan

Abgesehen von den Standardpunkten jeder Hauptausschusssitzung gab es heute in Sondershausen mal nur einen Tagesordnungspunkt. Es ging um den Lärm. Hier kn mit den Einzelheiten.

In einer gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Bauausschuss ging es um die Vorstellung des Lärmaktionsplanes Sondershausen – Hauptverkehrsstraßen (Stufe 2) durch das INVER Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH (Erfurt). Dazu hatte man sich als Spezialisten Dr. Silvio Häbald von INVER eingeladen.

Um es gleich vorweg zu nehmen, bei den Hauptstraßen geht es "nur" um den Teil der B4, der durch Sondershausen führt. Nur diese Straße erfüllt die Bedingungen eines Verkehrsflusses von über drei Millionen Fahrzeugen im Jahr (rund 8200 je Tag) um von der EU-Richtlinie erfasst zu werden, um einen Lärmaktionsplan erstellen zu müssen. In der Stufe 1 ging es gar um Straßen mit mehr als sechs Millionen Fahrzeugen.

Die Krux an dem vorgeschriebenen Plan der EU: Es muss ein Plan erarbeitet werden, der aber in seinen Wirkungen nicht unbedingt umgesetzt werden muss. Hintergrund des Ganzen, es gibt international und auch national keine verbindlichen Grenzwerte für die Lärmbelastung der Anwohner. Es können und müssen mit diesem Plan zwar Maßnahmen zur Senkung der Lärmbelastung vorgeschlagen werden, es lässt sich aber kein Pflicht (Rechtsanspruch) zur Durchsetzung der Maßnahmen ableiten. Genauer gesagt, die Maßnahmen können nicht auf dem Klageweg von den Anwohnern durchgesetzt werden.

Wegen fehlender Grenzwerte hat man sich bei der Erarbeitung des Maßnahmeplans sich auf die in Deuschland größten Teils üblichen Werte geeinigt.
LDEN= 65 db (A) und Lnight =55 db (A)
Dabei bedeuten LDEN der durchschnittliche Tageswert und Lnight der Wert in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Diese Werten wurden bei der Kartierung der Lärmereignisse im Bereich der Ortsumgehung immer unterschritten. Dagegen gab es an der B4 in Oberspier und Großfurra (Neiheide) insgesamt für 32 LDEN bzw. 33 Lnight Überschreitungen.

Am heutigen Tag wurden allerdings nur vage die Maßnahmen angedeutet, ohne Konkretes zu sagen. Der Maßnahmeplan soll unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet werden. Deshalb soll er für vier Wochen im Bürgerbüro ausgelegt werden. Auch die heute Anwesenden Stadträte verfügten noch nicht über diesen vorgeschlagenen Plan. Jede Fraktion soll noch so einen Plan erhalten. Einstimmig war man der Meinung, dass der Maßnahmeplan in der Sitzung des Stadtrats im Oktober diskutiert werden soll.

Und selbst wenn dort der Plan bestätigt wird, ist er für die Umsetzung nur eine Handlungsempfehlung. Ohne die Zustimmung des Nordthüringer Straßenamts würde nicht eine Maßnahme umsetzbar sein.

Hier einige Lösungsvorschläge

Oberspier:

- Ortsumfahrung
- Lärmschutzwand
- Tempo 30
- lärmmindernder Straßenbelag
- passiver Schallschutz

Großfurra Neuheide

- Ausbau der Kurve
- Tempo 30
- lärmmindernder Straßenbelag
- passiver Schallschutz

Großfurra Neuheide Anger

- Lärmschutzwälle
- Tempo 50 (statt 70)
- lärmmindernder Straßenbelag
- passiver Schallschutz

Bauamtsleiter Manfred Kucksch machte auch klar, dass man alles im Zusammenhang sehen muss. Wegen des Lärms wird man in Oberspier keine Ortsumfahrung bauen. Bei den Planspielen für so etwas stehen andere Kritierien weit höher.

Keine Entwarnung gibt es mit diesem Maßnahmeplan für andere Straßen. Dr. Silvio Häbald machte klar, dass eine engbebaute Straßen mit "nur" 2.000 Fahrzeugen pro Tag für die Anwohner weit höhere Lärmbelastungen bedeuten können, als an den von der EU ins Auge gefassten Straßen. Aber das wird von dieser EU-Richtlinie nicht erfasst.

Bleibt nur festzustellen, wenn man ein erstes Fazit zieht: Man muss einen Maßnahmeplan erarbeiten, der eigentlich nicht umgesetzt werden muss. Bei einigen Stadträten zeigte sich im Nachgang doch einiges Kopfschütteln. Ein Trost bleibt, der Maßnahmeplan könnte trotzdem noch Früchte ernten, wenn bei Baumaßnahmen auch der Lärmschutz beachtet werden muss. Damit bekommt so ein Plan wenistens etwas Sinn.
Autor: khh

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