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Do, 13:10 Uhr
30.01.2014

Zahnersatz muss nicht viel kosten

„Viele Patienten glauben, dass Zahnersatz generell kostspielig ist“, sagt Sina Holdaway von der Erfurter Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Dabei gibt es fast immer eine Standardbehandlung, die sich finanziell in Grenzen hält und trotzdem medizinisch ausreicht...


„Doch von dieser Regelversorgung wissen die Betroffenen oft gar nicht“, so Holdaway. Sie sollten daher beim Zahnarzt nachfragen. Dieser müsse über verschiedene Möglichkeiten der Behandlung aufklären.

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Die Regelversorgung für Zahnersatz umfasst eine Liste mit rund 50 medizinischen Einzelbefunden und passend dazu festgelegten Therapien. Die Kosten sind vergleichsweise niedrig, zudem zahlt die gesetzliche Krankenkasse etwa die Hälfte hinzu. Wer sein Bonusheft lückenlos über zehn Jahre geführt hat, kriegt bis zu 65 Prozent. An die 100 Prozent kann bekommen, wer nur geringe Einkünfte hat. „In diesem Fall lohnt es sich, die Kasse nach der sogenannten Härtefallregelung zu fragen“, erklärt die Patientenberaterin.

Wie viel Geld sich sparen lässt, zeigt das Beispiel von Werner M., dem zwei Backenzähne gezogen werden müssen. Sein Zahnarzt empfiehlt ihm eine Keramikbrücke. Eigenanteil rund 2.550 Euro. Nur etwa 240 Euro würde Herrn M. bei vollem Kassenzuschuss die Regelversorgung mit einer Brücke aus Metall kosten.

Holdaway: „Kauen kann man damit genauso gut – die Metallbrücke fällt nur etwas mehr auf.“ Wäre die Brücke im vorderen Zahnbereich, würde die Kasse daher anteilig noch eine Sichtverblendung aus Kunststoff bezahlen.

Wem eine solche Regelversorgung nicht ausreicht, der kann privat Extras hinzunehmen oder eine ganz andere Lösung wählen. Für Herrn M. könnte das eine Sichtverblendung auch im Backenzahnbereich sein oder die angebotene Keramikbrücke. „Die Kasse steuert in jedem Fall nur das bei, was sie für die Regelversorgung auch gezahlt hätte“, betont die Beraterin.

Die restlichen Kosten werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte privat abgerechnet. Dafür erstellt der Arzt gratis einen Kostenvoranschlag. Der ist verbindlich – es sei denn der Arzt hat beim Eingriff mehr Aufwand als erwartet. Wenn der zu groß wird, wird die Behandlung unterbrochen und der Patient muss den höheren Kosten schriftlich zustimmen.

„Doch bevor es überhaupt losgeht“, sagt Holdaway, „sind oft eine zweite Meinung und ein weiterer Kostenvoranschlag empfehlenswert.“ Von Fall zu Fall kann es hier erhebliche Unterschiede geben – vor allem bei den Material- und Laborkosten. Holdaway: „Und wenn die höher als 1.000 Euro sind, muss der Arzt darüber einen gesonderten Kostenvoranschlag vorlegen.“

UPD-Tipp: Kostenlose Zweitmeinungen bekommen Patienten auch bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Weitere Informationen finden sich dazu unter: www.zahnarzt-zweitmeinung.de.
Autor: red

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