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Mi, 14:37 Uhr
05.03.2014

Echt dumm gelaufen

Für einen 23-jährigen Nordhäuser ist der Mittwochmorgen dumm gelaufen. Das Amtsgericht Nordhausen hatte gegen ihn einen Vorführbefehl erlassen, da er als Angeklagter nicht zur Hauptverhandlung erschienen war...

"Waffenlager" entdeckt (Foto: Polizei) "Waffenlager" entdeckt (Foto: Polizei)

Als Polizeibeamte ihn am Mittwoch in den frühen Morgenstunden zu Hause abholen wollten, staunten sie nicht schlecht. Der Mann attackierte und beschimpfte die Beamten. Er musste zu Boden gebracht und gefesselt werden.

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Dabei entdeckten die Polizisten durch Zufall in dem Zimmer einige Gegenstände, die der 23-Jährige wohl freiwillig nie gezeigt hätte. So wurden zwei Gasdruckpistolen, eine Nachbildung eines Sturmgewehres, drei Messer, zwei Säbel und eine Machete sichergestellt.

Außerdem fand man im gleichen Zimmer 80 Gramm Marihuana, 125 Gramm Haschisch, knappe 8 Gramm „Schwarzer Afghane“, 57 Pillen, mehrere Bongs und Zubehör für den Handel mit Drogen. Zu dem bereits laufendem gerichtlichen Verfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hat sich der 23-Jährige nun weitere Strafverfahren mit dem gleichen Vorwurf und wegen Verstoß gegen das Waffengesetz eingehandelt.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
06.03.2014, 10.47 Uhr
Immer der selbe Zirkus
Wegen den zu Hause aufgefundenen Rauschgift, kann man den 23 Jährigen wohl bestrafen.
Aber mir erschließt sich nicht der Tatvorwurf wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Da ist eine Replik eines Gewehres in seiner gefunden worden.
Repliken haben die Eigenschaft, nicht Schussfähig zu sein.
Allein der Anschein einer Waffe reicht in den eigenen vier Wänden nicht aus.
Des weiteren zwei Gasdruckpistolen.
Solange diese nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt oder eingesetzt werden, entzieht sich mir der Tatvorwurf.
Allein der Besitz und die Lagerung und oder "Ausstellung" an der Wand oder Vitrine in den eigenen vier Wänden, dürfte für eine Anklage wohl nicht reichen.
So verhält es sich auch mit Langmessern und Säbeln.
Sonst wäre ja jedes Küchenmesser über 12 cm Länge ein Verstoß gegen das Waffengesetz, welcher vollkommen an den Haaren herbeigezogen wäre.
Minjas
06.03.2014, 13.28 Uhr
Vielen Dank
...für ihren Ausflug in das Rechtssystem, lieber Wolfi. Aber ich vermute, dass die Polizei und auch die Staatsanwaltschaft sich wesentlich besser damit auskennt, wie hier zu handeln ist. Auch wissen wir ja nicht, wie sich der junge Mann verhalten hat und ob er beim Angreifen der Polizeibeamten nicht vielleicht sogar Gebrauch von den oben genannten Gegenständen gemacht hat.

Vielleicht sollte man sich erstmal mit seinen klugen Äußerungen zurückhalten und nicht immer unter jedem Artikel irgendwelche Einwände Haben. Ansonsten erstellen sie doch einfach eine eigene Website mit den Nachrichten rund um Nordhausen, da können sie dann immer direkt alles so schreiben, wie sie die Sachen sehen.
Boris Weißtal
06.03.2014, 13.56 Uhr
jaja der Wolfi
wenig wissen aber zu allem eine Meinung, so kennen wir ihn. Die besagte Attrappe eines Sturmgewehrs, ist im Übrigen die, die auf dem Tisch liegt. Ohne Erwähnung im Artikel - aber deutlich stehend auf dem Bild zu sehen - ist ein täuschend echt aussehendes Gewehr Kal. 22. Im Falle der Echtheit ein grober Verstoß gegen das Waffengesetz.
Wolfi65
06.03.2014, 15.03 Uhr
Hier treiben sich nicht nur
Experten zu jedem politischen Thema herum, sondern auch Waffenexperten, welche sofort auf einem kleinen Foto in der NNZ sehen, um was es sich für eine Waffe handelt. Im Hintergrund sehe ich z.B. nur ein Luftgewehr, welches man auf dem Rummel verwendet. Also sofort den Mann einsperren, wegen Verstoßes gegen das Luftgewehr-Rummel-Gesetz.
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