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Mi, 14:32 Uhr
02.04.2014

Neues aus Berlin (15)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: "Bildung" und stellt fest, Bildung gehört als Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz!

Das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung steht den aktuellen Anforderungen an die Entwicklung eines leistungsfähigen und sozial gerechten Bildungssystems in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen entgegen.

DIE LINKE will das Kooperationsverbot zugunsten einer gemeinsamen Finanzierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder abschaffen.
„Deshalb hat sie dazu einen Antrag diese Woche in den Bundestag eingebracht, der in erster Lesung beraten wird, und Bildung im Grundgesetz verankert“ so Kersten Steinke, linke Bundestagabgeordnete aus Thüringen.

Dabei müsste sie eigentlich mit den Stimmen ihrer Wahlkreiskollegen rechnen dürfen.
So war bei KN am 16.08.2013 zu lesen:
„Bei der Forderung nach einer Aufhebung des im Jahr 2006 gesetzlich festgelegten Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern für den Bereich Bildung fanden die Diskutanten dann jedoch wieder zusammen. Der Bund solle nicht nur finanzieren dürfen, sondern müsse auch ein Mitspracherecht an der Gestaltung des Bildungssektors bekommen, hieß es.“

Aber es ist wohl eher damit zu rechnen, dass diese Worte nichts mehr gelten und sich beide Abgeordnete wider besseres Wissen dem Koalitionsdruck beugen werden.

Wahlkeisbüro Kersten Steinke
Autor: khh

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