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Do, 18:03 Uhr
07.08.2014

Teilerfolg mit Widerspruch

Gegen die Entscheidung des Landratsamtes Kyffhäuserkreis eine für den Samstag geplante Veranstaltung auf dem Markt bzw. in Schachtsstraße nicht zu gestatten, hat die NPD Widerspruch eingelegt...


Die NPD hatte, wie zu erwarten, die Nichtgenehmigung der Veranstaltung nicht widerspruchslos hingenommen und bei ihrem Einspruch vor dem Verwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt.

Das Verwaltungsgericht folgte zwar der Argumentation des Landratsamtes die Veranstaltung in der Schachtstraße nicht zu gestatten, nicht aber der Durchführung auf dem Markt.

Zwar ist der Markt vor dem Schwan zwar schon mit Baggern für die Verlegung von Rohren blockiert, aber nicht der Hauptplatz vor Landratsamt und Schloss. Die Begründung für die Sperrung des Marktes war wohl dem Verwaltungsgericht nicht stichhaltig genug, da dort noch keinerlei Arbeiten stattgefunden haben und die Fläche völlig frei ist.

Ein genaue Begründung ist kn noch nicht aus der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts bekannt.

Im Landratsamt beraten zur Zeit Landrätin Antje Hochwind (SPD) und der erste Beigeordnete Holger Häßler (pl) mit Vertretern der verschiedenen Parteien, ob beim Oberverwaltungsgericht Widerspruch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt wird. Der Widerspruch muss bis morgen 10:00 Uhr dem Oberverwaltungsgericht Thüringens vorliegen, wie Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele im Gespräch mit kn informierte.

Damit muss man offensichtlich in Sondershausen damit rechnen, dass die NPD Veranstaltung nun sogar auf dem Markt im Zentrum der Stadt stattfindet.
Autor: khh

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