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Mi, 14:42 Uhr
10.09.2014

Neues aus Berlin (45)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: "Verbesserung für Halbwaisen " .


Waisen und Halbwaisen, zumal, wenn sie minderjährig und im schulpflichtigen Alter oder jünger sind, trifft die Veränderung ihrer Lebenssituation besonders hart. Sie können auch kein Einkommen erhalten und sind somit zwangsweise auf elterliche Fürsorge und/oder Unterhalt angewiesen. Im vorliegenden Fall wurden die Kinder der verstorbenen Mutter aus der Familienversicherung des Vaters ausgegliedert, da sie Halbwaisenrente beziehen.

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Diese wurde herangezogen, um die Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder zu berechnen, so dass die Rente um 30% geschmälert wurde. Das Einkommen der Familie wurde nicht nur durch den Wegfall des Einkommens der Mutter sondern auch nun durch die Verkürzung der Arbeitszeit des Vaters geschmälert.

Die Forderung des Petenten ist deshalb, solange noch Kindergeld an die Halbwaisen gezahlt wird, die Kinder auch in der Familienversicherung zu belassen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hielt mit Rechtsvorschriften und Überforderung der Solidargemeinschaft dagegen.

Kersten Steinke, linke Bundestagabgeordnete aus Thüringen, argumentiert:
„Die Krankenversicherung hat auch vor dem Tod der Mutter keine Beiträge von den Kindern erhalten, würde sich also auf Kosten der Kinder bereichern. Deshalb ist es gut, dass der Petitionsausschuss sich heute einstimmig dafür ausgesprochen hat, die Petition an die Bundesregierung zu überweisen, um sich mit rechtlichen Nachbesserungen zu befassen. Der Tod eines Elternteils kann ohnehin nicht durch eine Waisenrente aufgefangen werden.“

Wahlkeisbüro Kersten Steinke
Autor: khh

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