Mi, 14:07 Uhr
28.01.2015
Neues aus Berlin (08)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: Pflegekräfte Steinke: Erleichterungen bei den Pflegekräften öffentlich eingefordert
Mehr als 20.000 Unterschriften unterstützten eine öffentliche Petition, die im Petitionsausschuss nun einstimmig von allen Fraktionen an das Gesundheitsministerium überwiesen wurde. Die Bundesregierung hat nun ein Jahr Zeit darauf zu reagieren. Gefordert werden wesentliche Erleichterungen bei den Pflegekräften, die sehr viel Zeit für die Dokumentation ihrer Arbeit aufbringen müssen, die dann wieder für die Pflege fehlt.
Kersten Steinke, linke Thüringerin im Deutschen Bundestag, ist ebenfalls der Meinung, dass durch die strenge Dokumentationspflicht kaum Zeit für menschliche Zuwendung bleibt. Die Bedürfnisse und Wünsche der Patienten bleiben dadurch auf der Strecke. Pflegekräfte sind im Dauerstress. Die quälende minutiöse Dokumentation ist belästigend und geht von der Zeit ab, die eigentlich der pflegenden Person zur Verfügung stehen sollte. Es gilt diese Dokumentationspflicht auf ein nötiges Maß zu beschränken.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhMehr als 20.000 Unterschriften unterstützten eine öffentliche Petition, die im Petitionsausschuss nun einstimmig von allen Fraktionen an das Gesundheitsministerium überwiesen wurde. Die Bundesregierung hat nun ein Jahr Zeit darauf zu reagieren. Gefordert werden wesentliche Erleichterungen bei den Pflegekräften, die sehr viel Zeit für die Dokumentation ihrer Arbeit aufbringen müssen, die dann wieder für die Pflege fehlt.
Kersten Steinke, linke Thüringerin im Deutschen Bundestag, ist ebenfalls der Meinung, dass durch die strenge Dokumentationspflicht kaum Zeit für menschliche Zuwendung bleibt. Die Bedürfnisse und Wünsche der Patienten bleiben dadurch auf der Strecke. Pflegekräfte sind im Dauerstress. Die quälende minutiöse Dokumentation ist belästigend und geht von der Zeit ab, die eigentlich der pflegenden Person zur Verfügung stehen sollte. Es gilt diese Dokumentationspflicht auf ein nötiges Maß zu beschränken.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
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