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Do, 10:20 Uhr
09.04.2015

Bürgerbegehren kann sehr teuer werden!

Bad Frankenhausens Bürgermeister Bürgermeister Matthias Strejc (SPD) musste Antragssteller zum Bürgerbegehren über wichtige Sachverhalte aufklären. Dazu diese Meldung aus der Stadtverwaltung mit einem möglichen Wahltermin...



Am gestrigen Mittwoch fand im Rathaus der Kurstadt ein Erörterungstermin zum geplanten Bürgerbegehren zwischen dem Bürgermeister und den Antragsstellern Schobeß und Kobrow statt.

„Das Gespräch war notwendig, um den Antragssteller über seine völlig unkonkrete Formulierung aufzuklären. Denn die Antragssteller hatten immer betont, dass sie nicht gegen die jetzt geplante Stabilisierungsmaßnahme sind. Der eingereichte Satz zum Bürgerbegehren richtete sich wohl gegen die jetzige Baumaßnahme. Da hat der Antragssteller seine Hausaufgaben nicht gemacht“, so der Bürgermeister der Kurstadt Bad Frankenhausen Matthias Strejc (SPD).


Schiefer Turm (Foto: Stadt Bad Frankenhausen) Schiefer Turm (Foto: Stadt Bad Frankenhausen) Zudem musste der Bürgermeister die beiden Herren Schobeß und Kobrow darüber aufklären, dass sie mit ihrem eingereichten Satz „Soll die Stadt Bad Frankenhausen eigene finanzielle Mittel für das Projekt Schiefer Turm ausgeben?“ nicht nur die baulichen Maßnahmen in Frage gestellt werden, sondern auch alle Marketing-Aktivitäten dann nicht mehr erlaubt sind, der Info-Pavillon geschlossen werden muss und auch die Beleuchtung des Schiefen Turmes ausgeschaltet werden muss.

Auch diesen Sachverhalt hatten die Antragssteller nicht bedacht, sodass in einem Protokoll festgehalten wurde, dass diese Maßnahmen vom Bürgerbegehren ausgeschlossen werden.

„Das Erörterungsgespräch hat mir gezeigt, dass die Antragssteller fachlich nicht in der Lage waren, einen eindeutigen Satz für das Bürgerbegehren zu formulieren. Wir mussten ihnen nun helfen und haben jetzt eine Formulierung vom Antragssteller, die das Bürgerbegehren zulässig machen“, so Strejc weiter.

Die neue Formulierung des Bürgerbegehrens lautet nun wie folgt „Soll die Stadt Bad Frankenhausen über die derzeitigen Sicherungsmaßnahmen hinaus weitere eigene finanzielle Mittel in das Projekt „Schiefer Turm“ (ehemalige Oberkirche) ausgeben)“

Der Antragssteller erhält am morgigen Freitag den Bescheid zur Zulassung des Bürgerbegehrens. Dann beginnt am 04. Mai 2015 die freie Sammlung der Unterschriften bis zum 03. September. Die Antragssteller benötigen zur Durchführung des Bürgerbegehrens 518 Unterschriften. Sofern die Unterschriften zusammen gekommen sind, wird der Stadtrat das Bürgerbegehren zulassen.


Ein möglicher Wahltermin zum Bürgerbegehren wäre dann der 13. Dezember 2015.


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„Eines ganz klar vorweg, nach wie vor halte ich das Bürgerbegehren zum jetzigen Zeitpunkt für völlig verkehrt und ganz persönlich sage ich immer wieder, es geht den Antragsstellern nicht um die Sache, sondern um persönliche Befindlichkeiten. Das ist meine ganz private und persönliche Meinung. Dennoch bin ich „tiefenentspannt“, denn am 13. Dezember wird eine klare Mehrheit für den Erhalt des Turmes stimmen und nicht wie von den Antragsstellern gewünscht für den Abriss des baukulturhistorischen Baudenkmals. Die Verwaltung ist an dieses Bürgerbegehren zwei Jahre gebunden. Da die Verwaltung in den kommenden zwei Jahren eh keine Investitionen am Schiefen Turm plant, ist auch aus dieser Sicht das Begehren ehrlich gesagt nicht sinnvoll“, so Matthias Strejc.



„Das muss man sich mal überlegen, da kämpfen Jahrzehnte Bürger Hand in Hand für den Erhalt des Schiefen Turmes. Nach einem langen und harten Kampf steh die Finanzierung sowie die Baugenehmigung. Wir investieren jetzt 1 Mio. Euro in die Stabilisierung. Und nun kommen drei Privatpersonen daher und stellen alles in Frage und sind langfristig für den Abriss. Besonders verwundert mich das Verhalten des ehemaligen Bürgermeister Herrn Ringleb. Er selbst hat in seiner Amtszeit 16 Jahre für den Erhalt gekämpft, war jahrelang Mitglied im Förderverein und jetzt eine völlige Wendung.“, so Matthias Strejc weiter.



„Zudem gefährden die Antragssteller mit dem Bürgerbegehren auf die Bundesfördermittel in Höhe von 700 T€. Da diese Mittel einer Zweckbindung von 10 Jahren unterliegen, muss der Turm mindestens 10 Jahre stehen bleiben. Sollten weitere notwendige Arbeiten am Schiefen Turm zukünftig untersagt werden, droht ein eventueller Abriss und die Rückzahlung der Fördermittel durch die Kommune.“ So Matthias Strejc.

Die Aufwendungen für dieses Bürgerbegehren muss die Stadt Bad Frankenhausen tragen. Die Kosten für das Verfahren werden sich auf ca. 10.000 € belaufen, die die Stadt nun im städtischen Haushalt einplanen muss.
Autor: khh

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