eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 10:07 Uhr
28.05.2015

Staatsanwälte rufen nicht zu Hause an

Ein außergewöhnlicher Fall machte selbst die erfahrene Verbraucherberaterin Monika Guthknecht aus der Beratungsstelle Jena am vergangenen Dienstag einen Moment sprachlos...


Herbert B. aus dem Unstrut-Hainich-Kreis (Name geändert) wollte zunächst nur einen Termin für den kommenden Tag bei ihr bestätigt haben. Als sie irritiert nachfragte, stellte sich heraus: Alles ein riesengroßer Schwindel und zudem war bereits großer Schaden entstanden.

Anzeige symplr
Die Vorgeschichte: Am Dienstag bekam Herbert B. zunächst einen Anruf, angeblich von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Es gebe eine offene Forderung aus einem alten, nicht gekündigten Gewinnspielvertrag über eine erhebliche Summe und deshalb eine Vorladung.

Man sei aber an einer außergerichtlichen, schnellen Lösung interessiert. Die Verbraucherzentrale könne helfen. Zuvor müssten aber 6060 Euro schnellstens überwiesen werden. Als kurz danach ein "Rechtsanwalt" anrief, den Sachverhalt bestätigte und ihm mit der echten Telefonnummer der Beratungsstelle Jena (der Anrufer hatte sich auf die Nummer "aufgeschaltet") einen Termin bei der Verbraucherzentrale vermittelte, waren die Zweifel bei Herbert B. zerstreut und er so eingeschüchtert, dass er die geforderten 6060 Euro überwies. Die Überweisung erfolgte auf ein ausländisches Konto, so dass es mehr als fraglich ist, ob Herbert B. das Geld je wieder sieht.

Dringende Warnungen und Tipps der Verbraucherzentrale Thüringen aus diesem Anlass:
  • Anrufe von vermeintlichen Staatsanwälten, Rechtsanwälten, Verbraucherschützern, Polizisten oder Behördenmitarbeitern, die man nicht erwartet, am besten gar nicht erst annehmen. Rechtsverkehr läuft in Deutschland in aller Regel schriftlich. Anrufbeantworter immer vorschalten.
  • Sollte man bereits in ein derartiges Gespräch verwickelt worden sein, sollte dieses beendet werden. Ein Rückruf bei der angegebenen Stelle klärt den Sachverhalt schnell auf.
  • Niemals unter Zeitdruck auf telefonische Aufforderung Geld überweisen, schon gar nicht ins Ausland. Kontodaten überprüfen. An den ersten zwei Buchstaben der IBAN-Nummer kann man das Land erkennen, in das überwiesen werden soll.
  • Derartige Betrügereien und auch Betrugsversuche bei der Polizei anzeigen.
  • Generelles Misstrauen bei Anrufen ist angebracht. Identität und Herkunft der Anrufer können heutzutage gut verschleiert werden, am Telefon erst recht. Kriminelle treiben dabei auch hohen technischen Aufwand.
Autor: red

Kommentare
Demokrit
28.05.2015, 10.58 Uhr
Wie man gegen unberechtigte Forderungen effektiv vorgeht
Hier habe ich was schönes gefunden wie man ganz entspannt mit unberechtigten Forderungen umgeht.
Nicht reagieren, erst wenn was vom Gericht kommt widersprechen. Und jetzt hat der "Forderer" Beweise vorzulegen, was er regelmäßig nicht kann.
http://www.dellekom.de/blog/abzocke-inkasso
Gehard Gösebrecht
28.05.2015, 15.21 Uhr
Genau so ist es
Wenn gewisse Zeitgenossen vor der Wohnungstüre stehen, um Geld oder Gegenstände zu pfänden, für die man ein Leben lang gearbeitet und gespart hat, kann Mann immer noch entsprechend reagieren. Schnell und effektiv.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr