Sa, 15:24 Uhr
13.06.2015
Tötungsverbrechen ist aufgeklärt
Dreizehn Tage nach dem gewaltsamen Tod einer 82-jährigen Frau in Oldisleben ist gegen einen Verdächtigen Haftbefehl erlassen worden...
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 19-Jährigen aus Oldisleben. Er wurde am Freitagabend vorläufig festgenommen und zeigte sich in seiner ersten Vernehmung geständig.
Er soll in der Nacht zum 31. Mai in das Haus der Seniorin eingedrungen sein und sich sexuell an der schlafenden Frau vergangen haben. Anschließend tötete er das Opfer, um seine Tat zu verdecken, indem er ihm die Kehle durch schnitt.
Während der Sektion der Leiche wurden von den Gerichtsmedizinern zahlreiche DNA-Spuren gesichert. Deren Auswertung in der Gerichtsmedizin der Friedrich-Schiller-Universität Jena brachte den Nachweis einer männlichen DNA. Die Mordkommission begann daraufhin mit der Entnahme von Speichelproben bei den Personen, die zu Lebzeiten Kontakt zum Opfer hatten, darunter auch bei dem Beschuldigten, und übersandte sie dem Labor in Jena.
Am späten Freitagnachmittag erreichte die Ermittler der Moko die Nachricht, dass die Gerichtsmedizin eine Übereinstimmung zwischen Spuren an der Leiche, der Tatwaffe und der DNA des Verdächtigen festgestellt hat. Wenig später wurde der junge Mann vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung seines Elternhauses wurden weitere Beweismittel sichergestellt.
Seit Bekanntwerden des Verbrechens ermittelte die 14-köpfige Mordkommission Weststraße fast rund um die Uhr, auch am Wochenende. Mehr als 70 Zeugen wurden vernommen, Spuren ausgewertet und Informationen gesichtet und zusammengeführt. Die Beamten sind sich sicher, dass die hervorragende Zusammenarbeit mit den Jenaer Gerichtsmedizinern und deren zügige Bearbeitung der Spuren und Vergleichsspuren zu dem schnellen Ermittlungsergebnis und zu einer erdrückenden Beweislast geführt hat.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragte gegen den Beschuldigten den Erlass eines Haftbefehles, der heute um 14 Uhr am Amtsgericht Nordhausen verkündet wurde.
Autor: redBei dem Beschuldigten handelt es sich um einen 19-Jährigen aus Oldisleben. Er wurde am Freitagabend vorläufig festgenommen und zeigte sich in seiner ersten Vernehmung geständig.
Er soll in der Nacht zum 31. Mai in das Haus der Seniorin eingedrungen sein und sich sexuell an der schlafenden Frau vergangen haben. Anschließend tötete er das Opfer, um seine Tat zu verdecken, indem er ihm die Kehle durch schnitt.
Während der Sektion der Leiche wurden von den Gerichtsmedizinern zahlreiche DNA-Spuren gesichert. Deren Auswertung in der Gerichtsmedizin der Friedrich-Schiller-Universität Jena brachte den Nachweis einer männlichen DNA. Die Mordkommission begann daraufhin mit der Entnahme von Speichelproben bei den Personen, die zu Lebzeiten Kontakt zum Opfer hatten, darunter auch bei dem Beschuldigten, und übersandte sie dem Labor in Jena.
Am späten Freitagnachmittag erreichte die Ermittler der Moko die Nachricht, dass die Gerichtsmedizin eine Übereinstimmung zwischen Spuren an der Leiche, der Tatwaffe und der DNA des Verdächtigen festgestellt hat. Wenig später wurde der junge Mann vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung seines Elternhauses wurden weitere Beweismittel sichergestellt.
Seit Bekanntwerden des Verbrechens ermittelte die 14-köpfige Mordkommission Weststraße fast rund um die Uhr, auch am Wochenende. Mehr als 70 Zeugen wurden vernommen, Spuren ausgewertet und Informationen gesichtet und zusammengeführt. Die Beamten sind sich sicher, dass die hervorragende Zusammenarbeit mit den Jenaer Gerichtsmedizinern und deren zügige Bearbeitung der Spuren und Vergleichsspuren zu dem schnellen Ermittlungsergebnis und zu einer erdrückenden Beweislast geführt hat.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen beantragte gegen den Beschuldigten den Erlass eines Haftbefehles, der heute um 14 Uhr am Amtsgericht Nordhausen verkündet wurde.