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Mi, 10:39 Uhr
24.06.2015

Versicherungsschutz für Flüchtlinge

Landessportbund Thüringen ermöglicht Flüchtlingen Versicherungsschutz zur Integration in Sportvereine. Hier die Einzelheiten vom Thüringer Landessportbund...

Nach langen und intensiven Bemühungen ist dem Landessportbund Thüringen ein erster Schritt gelungen, Flüchtlingen und Asylsuchenden einen Versicherungsschutz zu ermöglichen, um diese besser in Sportvereine integrieren zu können. Grundlage dafür sind die bereitgestellten Mittel aus Lottogeldern in Höhe von 4.500 Euro durch das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Dieses Budget ermöglicht es, mit dem Versicherungspartner Büchner Barella zunächst bis zum Jahresende 2015 eine Pauschalvereinbarung abzuschließen, mit der die Teilnehmer unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verein durch eine Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert sind.

„Auch der Sport will seinen Teil dazu beitragen, dass die Flüchtlinge ihre traumatischen Erlebnisse verarbeiten und in das gesellschaftliche Leben integriert werden. Mit dem Versicherungsschutz bei möglichen Sportunfällen ist ein wichtiger Schritt getan. Nun rufen wir alle Verantwortlichen im Thüringer Sport dazu auf, auf Flüchtlinge und Asylsuchende zuzugehen und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, gemeinsam mit den Vereinsmitgliedern Sport zu treiben“, so Landessportbund-Präsident Peter Gösel.

Durch die Vereine sind einige Hinweise zu beachten. Damit der Versicherungsschutz gewährt wird, müssen alle Teilnehmer namentlich dokumentiert werden. Während des Sportangebotes muss mindestens ein Betreuer mit Kenntnissen zur betriebenen Sportart anwesend sein. Ab 25 Teilnehmern sind zwei Betreuer notwendig. Kommt es zu einem Unfall oder einer Verletzung sollten die Betreuer der verantwortlichen Leiter der Gemeinschaftsunterkünfte und je nach Schwere der Verletzung einen Arzt informieren.


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Sobald Flüchtlinge und Asylsuchende an Wettkämpfen oder am Wettspielbetrieb teilnehmen, ist aus versicherungsrechtlichen Gründen eine Vereinsmitgliedschaft zwingend erforderlich. Auskünfte zur Ausstellung von Spielgenehmigungen und Spielerpässen erteilen die entsprechenden Sportfachverbände. Kein Versicherungsschutz besteht für das Wegerisiko zu den Sportstätten und für Angehörige, wenn diese als Zuschauer oder Besucher dabei sind sowie für das Abhandenkommen von Wertsachen und anderen Dingen durch Diebstahl.

Der Landessportbund ist sich bewusst, dass ein Versicherungspaket allein nicht ausreicht, um Vereine beim Aufbau entsprechender Angebote ausreichend zu unterstützen. So gehen die Gespräche mit der Landesregierung weiter, um das Vereinsengagement entsprechend finanziell fördern zu können. Schließlich werden oftmals grundlegende Dinge wie Sportbekleidung, zusätzliche Sportgeräte, die Übernahme von Fahrtkosten zu den Trainingsstätten oder Honorare für Übungsleiterentschädigung benötigt. Zudem bietet der Landessportbund Verantwortlichen aus Sportvereinen zur Erweiterung interkultureller Kompetenzen das Qualifizierungsangebot „Sport interkulturell“ an, das vom 30. Oktober bis 1. November in der Landessportschule Bad Blankenburg stattfinden wird.

Als Ansprechpartner für Interessenten am Aufbau eines Sportangebots für Flüchtlinge ist der Landeskoordinator Integration durch Sport, Jörg Schünke, zu erreichen unter: 0361 3405464 oder per Mail unter j.schuenke@lsb-thueringen.de
Autor: khh

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