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Mo, 19:37 Uhr
06.07.2015

VS Sondershausen - wie geht es weiter?

Mit unserer Ortsgruppe vom Wohnbezirk IV (WB4) waren wir ja auch von der Insolvenz des Kreisverbandes der Volkssolidarität Sondershausen mit betroffen, so unserer Leser Thomas Leipold in einem Leserbrief...

Das Motto der VS Füreinander - Miteinander hat also auch uns kalt erwischt, indem die Mitgliedsbeiträge auch unserer Mitglieder mit Anmeldung des Insolvenzverfahrens einfach gesagt "Futsch" waren. Unter Miteinander - Füreinander hatten wir uns alle eigentlich etwas anderes vorgestellt.

Da ich mich in anderen Vereinen auch ehrenamtlich engagiere und mich auch mit Vereinsrecht und Satzungen befasst habe ergeben sich für mich aber Fragen.
Die Satzung der Volkssolidarität Kreisverband Sondershausen regelt ja neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB (ab Zweiter Teil § 21 ff) das Vereinsleben. Die Satzung der VS wurde mit der Delegiertenversammlung am 24. Januar 2015 geändert. Diese Fassung liegt mir in gedruckter Form vor.

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Hier taucht nun in § 11 Aufsichts- und Prüfungspflicht, Ziffer (3) folgende Formulierung auf.

Im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens besteht die Volkssolidarität Kreisverband Sondershausen e. V. als nicht rechtsfähiger Verein fort.
Im Rechtsdeutsch eine gängige Formulierung, aber im allgemeinen werden bei eintretender Zahlungsunfähigkeit oder bei Auflösung von Vereinen andere Formulierungen standardmäßig verwendet. Zieht man nun eine Zeitachse zumindest spätestens seit der offiziellen Eröffnung des Hauses am Wippertor, macht man sich so seine Gedanken. Ahnte man da möglicherweise schon etwas, oder hätte man es auf Grund des Zahlenwerkes zumindest der Finanzen wissen können oder müssen? Fragen über Fragen - und keiner will sie beantworten. Auch so kann Miteinander - Füreinander sein.

Dass in anderen Abschnitten davon die Rede ist, dass die VS Sondershausen mit Anerkennung der Satzung auch im VS Landesverband ist, bleibt davon unberührt. Satzungsänderungen werden dann in § 18 behandelt und § 19 behandelt die Auflösung des Verbandes und Vermögensbindung.
Nun, da der KV der VS als solcher ein nicht rechtsfähiger Verein geworden ist mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 1.7.2015, ist damit auch der Kreisverband "passe". In dem Artikel der kn wird von Übernahmen durch die VS Querfurt-Mersburg e. V. geredet.

Nun zuerst einmal gilt für jeden Verein eine Satzung, das heißt auch Satzungsänderungen, wie Übergang in einen anderen Verein bzw. und Führung eines anderen Vereinsnamens bedürfen der Beratung und Bestätigung der Mitglieder (so sie durch die bisherige desolate Informationspolitik seitens der Vereinsführung des KV der VS in Sondershausen nicht schon weg gelaufen sind.). Außerdem gibt es dann noch finanztechnische Prüfungen seitens des zuständigen Finanzamtes (auch wegen steuerlicher Gemeinnützigkeit) und nicht zuletzt kommt auch das Amtsgericht mit seinem Vereinsregister und entsprechenden Prüfungen. Außerdem sind weitere rechtliche Fragen zu klären, wie z. B. wer hat schuld, wer haftet usw., also die juristische Aufarbeitung auch von Amts wegen.

Insgesamt werfe ich hier der im Januar 2015 gewählten Kreisverbandsführung Versagen gegenüber ihren Mitgliedern vor. Die Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung ist nach deutschem Recht und Satzung das höchste Vereinsorgan, dem auch der Kreisvorstand rechenschaftspflichtig ist. In der Satzung der VS wird auch in § 6 Beendigung der Mitgliedschaft von Schädigung und Schaden als Grund der Beendigung der Mitgliedschaft gesprochen. Nun, ist denn den Mitgliedern in den Ortsgruppen kein Schaden durch das Zutun anderer oder das Unterlassen von Handlungen entstanden? Was kann das einfache Mitglied in der Ortsgruppe dafür, dass der KV der VS Insolvenz angemeldet hat, das frage nicht nur ich mich. Die Mitgliedsbeiträge und damit auch Vermögen sind jedenfalls "futsch".

Als sehr schade haben wir es auch empfunden, dass sich seit der Wahl im Januar 15 der neue KV Vorsitzende bisher ja noch nicht einmal in seinen Ortsgruppen vorgestellt hat, zumindest nicht in unserer als eine der größten und vor allem aktivsten Ortsgruppen. Über die Geschäftsführerin der VS (der diese Bitte auch vorgetragen wurde und auch die Kritik unserer Mitglieder, dass sich der neue Vorsitzende nicht einmal bei seinen Mitgliedern vorstellt) wollten wir sehr gerne das Gespräch mit dem neuen Vorsitzenden suchen. Vergebens. Muss man so das Miteinander - Füreinander verstehen? Mit der Insolvenz hat für uns dieser Wahlspruch einen mehr als faden Beigeschmack bekommen, eher nach dem Motto "Mitgehangen - Mitgefangen", leider.

Am 25.6.15 gab es im Thüringen Journal einen Fernsehbeitrag zur Insolvenz der VS in Sondershausen. Hier hat sich der KV Vorsitzende Herr Liebing hingestellt und gesagt, er habe nur im Vertrauen und im guten Glauben unterschrieben?! Leute, wo lebt ihr denn?! Erstens gab es für die so genannten Zweckbetriebe innerhalb des KV der VS eine hauptamtlich bestellte und bezahlte Geschäftsführung bei der man erwarten muss, dass sie über die laufenden Vorgänge und Finanzen Bescheid zu wissen hat, zweitens mus ein KV Vorsitzender ja auch seine eigene Satzung kennen und wissen, dass er für sein Handeln und Tun voll verantwortlich und auch haftbar ist, drittens hat er einen Volljuristen als weiteres KV Vorstandsmitglied an seiner Seite. Schaut man in die Satzung des KV der VS, so findet man dieses auch in § 10 Der Kreisvorstand - dort insbesondere auch Ziffer (3) und (4) wieder, auch was hauptamtliche Mitarbeiter anbelangt und deren Haftung nach BGB.

Nun, egal wie sich die Verantwortlichen des bisherigen KV der VS vorstellen könnten, wie es weitergeht oder weitergehen kann, man sollte darüber aber die Mitglieder informieren (aber nicht über die Zeitung) und mit ihnen gemeinsam beraten. Vielleicht wollen ja viele Mitglieder gar nicht in den neuen Kreisverband und die dann geänderte Organisationsstruktur wechseln und dort vielleicht und möglicherweise bei einer erneuten Insolvenz wieder alles verlieren? Wer weiß, wer weiß!?

Fakt ist, dass der KV derzeit als solcher nicht rechtsfähig ist und dann ist satzungsgemäß zu handeln. Das heißt auch, dass der Verein aus wichtigem Grunde unbedingt eine Delegiertenversammlung einberufen muss, satzungsgemäß und nach BGB. Nun, wenn eine Insolvenz kein wichtiger Grund für die Einberufung einer Mitglieder/Delegiertenversammlung ist, was soll es denn dann sein? Warten auf den Weltuntergang, oder wie? Fragen über Fragen.

T. Leipold
Autor: khh

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Kommentare
BadPeace
07.07.2015, 08.28 Uhr
Volkssolidarität nur aus Medien
es war und ist nicht schön nichts zu wissen und alles nur aus den Medien zu erfahren bzw. von Angehörigen vorab angesprochen zu werden ohne bevor man als Mitarbeiter selber etwas wusste. Wer weis, ein bisschen Vorabinfo und man hätte es nicht so weit kommen lassen müssen zur Insolvenz.

ich für meine persönliche Meinung bin zu tiefst erschüttert über diese Entscheidung, denn jeder Verein, Betrieb oder Firma mag seine Macken haben und Fehler...aber so Familiär und zufrieden Kollegial wie bei der VS, gibt es kein anderes Heim in weiter Umgebung nicht. Füreinander - Miteinander traf es und war es meist.
Ich finde es echt schade das es nun nicht mehr so sein wird.

Die die sich jetzt noch darüber aufregen, wartet mal bzw. arbeitet mal in einem anderen Heim/Krankenhaus/medizinischen Dienst richtig, dann wisst ihr was ihr an der VS hattet.

Unterm Strich ist Versaubeutelt immer noch Versaubeutelt
ganz egal wer mit leerem Geldbeutel einkaufen ging und gehofft hat er würde auf dem Weg dort hin das passende Geld noch dafür finden.
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