eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mi, 11:54 Uhr
29.07.2015
Vor einem halben Jahrhundert

Rechte der Verbraucher gestärkt

Mit der Einführung der Verbandsklage für Verbraucherverbände am 31. Juli 1965 begann für Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Kapitel kollektiver Rechtsdurchsetzung. Verbraucherverbände erhielten das Recht, im kollektiven Interesse Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mittels Unterlassungsklagen abzustellen...


Bis dahin hatten dieses Recht allein Unternehmen und Wirtschaftsverbände. In den folgenden Jahrzehnten wurde das Klagerecht erweitert: Auch Verstöße gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Verletzungen verbraucherschützender Vorschriften durften abgemahnt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen nehmen das Klagerecht rund 1.000 Mal im Jahr wahr, um Fehlverhalten am Markt abzustellen und Grundsatzfragen klären zu lassen.

Anzeige symplr
Verfahren des vzbv und der Verbraucherzentralen haben vorrangig das Ziel, die Einhaltung bestehender Gesetze durch Unternehmen zu prüfen. Auf dem Prüfstand steht auch die Praxistauglichkeit von Gesetzen. Zudem werden auf Initiative der Verbraucherschützer Gesetzeslücken sichtbar und bestenfalls vom Gesetzgeber geschlossen.

„In etwa 1.000 Fällen streiten vzbv und Verbraucherzentralen für die Belange der Verbraucher, wenn es sein muss, bis in die höchste Instanz. In 50 Jahren kollektiver Rechtsdurchsetzung gab es eine Reihe wegweisender Urteile im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Zahlreiche auch höchstrichterliche Urteile haben den Verbraucherschutz in Deutschland gestärkt.“, so Helke Heidemann-Peuser, Teamleiterin Rechtsdurchsetzung beim vzbv.

Bereits im Jahr 1966 gründeten elf Verbraucherzentralen und deren Dachverband, die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) den Verbraucherschutzverein (VSV). Ziel der Arbeit des VSV war es, den unlauteren Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher zu unterbinden. Nach Inkrafttreten des AGB-Gesetzes am 30. April 1977 durfte der Verband mittels der Verbandsklage auch gegen unzulässige Vertragsbedingungen vorgehen.

Neben dem VSV nahm in den ersten Jahren hauptsächlich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Klagerecht wahr. Andere Verbraucherzentralen folgten nach und nach. So wurden namhafte Unternehmen und Wirtschaftsverbände abgemahnt. Es wurden auch Grundsatzverfahren angestrengt, die bis heute von Bedeutung sind. Vorgegangen wurde zum Beispiel gegen unzulässige Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest, belästigende Telefonwerbung oder unzulässige Vertragsklauseln.

In Bezug auf Musterverträge des Möbelhandels und des Kraftfahrzeuggewerbes konnten schon in den 1980er Jahren grundsätzliche Rechtsfragen geklärt werden. Bahnbrechend war auch im Reisebereich ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Demnach darf der gesamte Reisepreis nicht vor Reiseantritt verlangt werden kann, wenn es keinen Insolvenzschutz für die Verbraucher gibt.

Verbraucher haben immer wieder profitieren können: Insbesondere im Banken- und Versicherungssektor führten Urteile zum Teil zu Erstattungsansprüchen der Verbraucher. Ein voller Erfolg etwa war eine Gemeinschaftsaktion mit den Verbraucherzentralen wegen intransparenter Zinsberechnung bei Hypothekendarlehen, die zu Neuberechnungsansprüchen führte. Nicht selten brauchten die Verbraucherschützer einen langen Atem: Über sieben Jahre hat es gedauert und 50 Verfahren erfordert, bis endgültig geklärt werden konnte, dass Versicherungsverträge nicht – wie damals üblich – über zehn Jahre abgeschlossen werden können.

Rechtsgrundlagen für Unterlassungsverfahren sind § 8 UWG sowie die §§ 1 und 2 Unterlassungsklagegesetz (UklaG). Ungefähr die Hälfte der vom vzbv eingeleiteten Verfahren kann nach Abmahnungen außergerichtlich durch Unterlassungserklärungen erledigt werden. Jedes vierte Verfahren wird eingestellt, weil das abgemahnte Unternehmen insolvent ist, die Verantwortlichen nicht ermittelt werden können oder sie ihr Gewerbe eingestellt haben. In bis zu einem Viertel der Fälle wird Klage erhoben. Wenn ein Rechtsstreit über drei Instanzen geführt wird, kann die Verfahrensdauer bis zu fünf Jahre betragen. Finanziert wurde die Klagetätigkeit des vzbv von Beginn an aus Mitteln des Bundeshaushalts.

Spiegel der Gesellschaft

Die Verbandsklage war und ist Spiegelbild politischer Gegebenheiten und des Marktes. So richtete sich nach 1989 der Fokus der fünf neu gegründeten Verbraucherzentralen verstärkt auf unlautere Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern in Ostdeutschland. In vielen Fällen wurde versucht, die geschäftliche Unerfahrenheit von Verbrauchern auszunutzen.

Die Liberalisierung der Energie- und Telekommunikationsmärkte seit den 1990er Jahren brachte Verbrauchern mehr Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Anbietern und Leistungen, aber auch die Konfrontation mit aggressiven und irreführenden Werbemethoden. Kündigungs- und Preisänderungsklauseln geben immer wieder Anlass zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Anbietern. Auch der wachsende Markt der Pflegeangebote beschäftigt vzbv und Verbraucherzentralen seit Jahren. Abmahnungen wegen umstrittener Haftungsklauseln oder ausufernder Kosten fanden mehrfach den Weg bis zum Bundesgerichtshof (BGH).

Das Internet öffnete den Verbrauchern ganz neue Märkte und brachte medienspezifische Dienstleistungsangebote wie Suchmaschinen, Versteigerungsplattformen, Online-Spiele oder internationale soziale Netzwerke hervor. Mit der fortschreitenden Digitalisierung werden Handel und Buchungen im Internet immer häufiger kritisch unter die Lupe genommen: Unerlaubte Werbung oder Bezahlmethoden, die nicht korrekte Angabe von Informationen sowie Verstöße gegen den Datenschutz beschäftigen die Verbraucherschützer zunehmend.

Die umfassenden Möglichkeiten der Profilerstellung stellen heute den Datenschutz und damit auch die Verbraucherschützer vor neue Herausforderungen. Hinter verlockenden, scheinbar kostenlosen Angeboten steht häufig das Interesse der Anbieter an einer gewinnbringenden Nutzung der Kundendaten. Auch Marktführer wie Apple, Google und Facebook wurden bereits wegen Einwilligungsklauseln in die Datennutzung abgemahnt und vor Gericht gebracht. Wenn heute bei Internetbestellungen ein eindeutiger „Kaufbutton“ vorgeschrieben ist, geht das auch auf die jahrelangen mühsamen Verfahren zurück, die gegen teilweise unseriöse Anbieter wegen „Abofallen“ im Internet geführt werden mussten.

Während der vzbv und die Verbraucherzentralen mit Hilfe der Unterlassungsklage Missstände abstellen können, zeigen sich im Zusammenhang mit der kollektiven Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von Verbrauchern deutliche Schwächen.

Die seit 2002 eingeführte Einziehungsklage, bei der Verbraucher Zahlungsansprüche an die Verbraucherzentralen zur Einziehung abtreten können, ist bei Massenschäden zu aufwendig. Der seit 2004 bestehende Gewinnabschöpfungsanspruch für Verbraucher- und Wettbewerbsverbände enthält nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen und des vzbv zu hohe gesetzliche Hürden, um ihn wirksam gegen Unternehmen einsetzen zu können, die sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft haben. Verbraucherzentralen und der vzbv fordern deshalb hier Erleichterungen von der Politik.

Um auch außerhalb der AGB gegen datenschutzrechtliche Verstöße gegenüber Verbrauchern effektiv vorgehen zu können, fordern vzbv und Verbraucherzentralen ferner eine Erweiterung ihrer Klagebefugnis im UKlaG. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung könnte noch in diesem Jahr in die parlamentarische Abstimmung gehen.

Hier erhalten Sie eine Übersicht von wichtigen Urteilen
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr