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Do, 09:07 Uhr
01.10.2015
Bundespolitiker äußern sich

Neues aus Berlin (72)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: „menschenwürdiges Existenzminimum“. Steinke: Sozialgerichte haben Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum bereits anerkannt...

Diese Woche erreichen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages mehrere Hunderte Mails zur Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV und der Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe. An manchen Tagen sind es bis zu 80 Mails. Dabei schreiben nicht nur Betroffene und Angehörige von Betroffenen. Alle haben sie guten Grund dazu, denn am Donnerstag werden in dritter Beratung und letzter Aussprache im Plenum zwei Anträge der Fraktion DIIE LINKE abgestimmt, und zwar zu „Sanktionen abschaffen“ und eine „sanktionsfreie Mindestsicherung schaffen“.

Durch die Möglichkeit der Sanktionen kann den Menschen derzeit ihr Existenzminimum bis auf null gekürzt werden. Es bleibt ihnen nur die Möglichkeiten der Verschuldung, des Hungerns oder andere Wege, um ihr Überleben zu sichern.

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Sanktionen verletzen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist entwürdigend. Das hat das Sozialgericht Gotha im Mai 2015 in einem Urteil ebenfalls festgestellt und verfassungsrechtliche Zweifel an den Sanktionsbestimmungen vorgetragen. Es hat das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe aufgefordert, eine abschließende Beurteilung vorzunehmen, ob die Sanktionsvorschriften mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Sozialgericht Dresden schließt sich dem an und ist der Auffassung, dass eine 100-Prozent-Sanktionierung grundsätzlich verfassungswidrig sei.

Darüber hinaus ist eine positive arbeitsmarktpolitische Wirkung der Hartz IV-Gesetze nicht erkennbar. Meine Fraktion DIE LINKE und ich fordern deshalb, die Sanktionen endlich abzuschaffen.

Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khh

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