Fr, 12:28 Uhr
11.03.2016
Aus der Polizeiarbeit
Schwerverletzt und Haftbefehl vollstreckt
Weil der Fahrer einen Verkehrsunfall verursachte wurden bei der Gelegenheit auch beim Beifahrer zwei Haftbefehle vollstreckt...
Allein beteiligt verursachte ein 29jähriger Fahrer eines PKW Ford gegen 17:20 Uhr einen Unfall auf der B249, kurz vor der Ortslage Rockensußra.
In einer Rechtskurve kam der Mann mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn ab, überschlug sich und kam wieder auf den Rädern zum Stehen. Die drei serbischen Insassen verließen pflichtwidrig die Unfallstelle und konnten im Rahmen der Ermittlungen festgestellt werden. Der Fahrer, der nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte, wurde durch den Unfall schwer verletzt und musste zur weiteren Behandlung in das Sondershäuser Krankenhaus eingeliefert werden. Am Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von ca. 3.000 Euro.
Bei der Überprüfung des Beifahrers wurden zwei offene Haftbefehle festgestellt. Durch Zahlung von 190 Euro konnten der Vollzug abgewendet und der Mann wieder entlassen werden.
Autor: khhAllein beteiligt verursachte ein 29jähriger Fahrer eines PKW Ford gegen 17:20 Uhr einen Unfall auf der B249, kurz vor der Ortslage Rockensußra.
In einer Rechtskurve kam der Mann mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn ab, überschlug sich und kam wieder auf den Rädern zum Stehen. Die drei serbischen Insassen verließen pflichtwidrig die Unfallstelle und konnten im Rahmen der Ermittlungen festgestellt werden. Der Fahrer, der nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte, wurde durch den Unfall schwer verletzt und musste zur weiteren Behandlung in das Sondershäuser Krankenhaus eingeliefert werden. Am Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von ca. 3.000 Euro.
Bei der Überprüfung des Beifahrers wurden zwei offene Haftbefehle festgestellt. Durch Zahlung von 190 Euro konnten der Vollzug abgewendet und der Mann wieder entlassen werden.
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.