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Sa, 19:57 Uhr
23.04.2016
kn-Forum

Leserbrief aus Oberheldrungen

Mit der Vorbereitung der kommenden Wahl beschäftigt sich dieser Leserbrief von Doris Weber aus Oberheldrungen...

Zu meinen letzten Themen:
Frau Klimek kandidiert nicht wieder (Hinweis kn: Als Bürgermeisterin). „Gehetze“, so wie das hier beschrieben wird, ist das nicht. Wenn unsere Ratssitzungen besucht worden wären, hätte man erleben können, wie sie verlaufen sind.

Wer Interesse hat, wie ich auf die Höhe der Geldeinsparung gekommen bin, kann sich unsere jetzige Hauptsatzung und den Entwurf der neuen Hauptsatzung ansehen. Und warum ich jetzt, ein paar Wochen vor der Wahl, das Problem öffentlich gemacht habe, ist, weil eben erst jetzt wieder Druck von der Kommunalaufsicht gemacht wurde, die Neufassung der Hauptsatzung vor der Bürgermeisterwahl noch zu beschließen und Frau Klimek, wie beschrieben, unsere BVL hierzu die längst eingereicht wurde, nicht auf die TO am 25.05.2016 setzen will.

Als meine Tochter im Jahr 2010 kandidierte, hat sie hat sie vor der Wahl niemanden in den Dreck gezogen. Andere hingegen sie schon. Wir sind der Meinung, dass jeder Bürger, der für ein Amt kandidieren will, das gleiche Recht und die gleichen Chancen haben soll, sich stellen zu können, ohne Wenn und Aber. Und sollte meine Tochter dieses Jahr erneut kandidieren, werden wir das beibehalten.

Doris Weber
Oberheldrungen
Autor: khh

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
ObjektiveMeinung
25.04.2016, 09:08 Uhr
Fragen nicht beantwortet
Sehr geehrte Frau Weber,

danke dass sie sich die Zeit nehmen auf meine Kommentare zu reagieren. Leider haben Sie die mich interessierenden Fragen nicht beantwortet.

Zum Thema Hauptsatzung:
Laut Hauptsatzung Oberheldrungen §10 Absatz 6 erhält der Bürgermeister den nach $2 Abs. 1 ThürAufEVO zulässigen Höchsatz. Nachgeschaut in dem entsprechenden Gesetz, würde die die Gruppe 501 bis 1000 Einwohner betreffen.
Wo sehen sie an dieser Stelle handlungsbedarf. Nach meinen Informationen ist es in nahezu allen anderen Gemeinden genauso oder ähnlich geregelt.

Ihre Einsparungsrechnung haben sie mir leider auch nicht erklärt. Und ich nehme an, dass nicht nur ich sondern auch einige andere Leser, die leider nicht die Zeit und Gelegenheit haben, Gemeinderatssitzungen zu besuchen, daran interessiert wären.

Aber sie verweisen ja auf den Entwurf der Hauptsatzung, wo kann man denn diesen Entwurf einsehen? Würden sie zumindest die Interessanten Passagen veröffentlichen ?

Außerdem verstehe ich nicht wieso sie sich bei der "Eile" bzgl. der BVL auf die Kommunalaufsicht berufen. Laut einem ihrer letzten Leserbriefe hat doch neben der Bürgermeisterin auch die Kommunalaufsicht das Recht Tagesordnungspunkte festzulegen. Wieso hat Sie es also nicht selbst gemacht sondern "Druck" auf Sie ausgeübt? Ich verstehe das nicht.

Beim letzten Punkt sind wir einer Meinung :-) jeder hat das Recht sich zur Wahl zu stellen. Selbstverständlich auch ihre Tochter. Und ich musste mich erst bei Bekannten im Dorf informieren was denn 2010 passiert ist. Also ich würde es nciht als "in den Dreck ziehen" bewerten wenn man das öffentliche!!!! Social Media Profil auch für die nicht Internetaffinen Wähler ausdruckt.
Als Person des öffentlichen Interesses und das ist man als Kandidat muss man damit rechnen. Ich wünsche jedenfalls allen Kandidaten viel Glück und möge der, aus sicht der Wähler, beste Kandidate gewinnen.

Mit freundlichen Grüßen und wieder auf Antwort hoffend
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