Mi, 11:07 Uhr
27.07.2016
Noch ein Blick in die Statistik
Weniger Wohngeldhaushalte in Thüringen
Am 31.12.2015 bezogen 19 173 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren 4 818 Haushalte bzw. 20,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Wie das Thüringer Landesamt weiterhin mitteilt, waren das 1,7 Prozent aller Privathaushalte...
Am Jahresende 2014 entsprach dies einem Anteil von 2,2 Prozent. Zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (66,4 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 13,6 Prozent 2-Personen-Haushalte und 7,5 Prozent 3-Personen-Haushalte. Bei weiteren 6,6 Prozent handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen, bei 5,9 Prozent um Haushalte mit fünf und mehr Personen.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 94 Euro (Ende 2014: 96 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte 90 Euro (Ende 2014: 92 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaus- halten 121 Euro (Ende 2014: 124 Euro).
Ende 2015 waren 17 196 bzw. 89,7 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt sank diese Zahl um 4 049 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 89,8 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (15 447 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer bezogen 1 749 reine Wohngeldhaushalte einen Lastenzuschuss.
Mehr als die Hälfte der Haupteinkommensbezieher in reinen Wohngeldhaushalten (55,7 Prozent bzw. 9 578 Haushalte) waren Rentner und Pensionäre. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommens- bezieher lag bei 27,9 Prozent (4 800 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 5,2 Prozent (896 Haushalte).
Jeder zehnte Wohngeldhaushalt (1 977 Haushalte bzw. 10,3 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 1 936 bzw. 97,9 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 41 bzw. 2,1 Prozent als Lastenzuschuss.
Autor: redAm Jahresende 2014 entsprach dies einem Anteil von 2,2 Prozent. Zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (66,4 Prozent) waren 1-Personen-Haushalte, 13,6 Prozent 2-Personen-Haushalte und 7,5 Prozent 3-Personen-Haushalte. Bei weiteren 6,6 Prozent handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen, bei 5,9 Prozent um Haushalte mit fünf und mehr Personen.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 94 Euro (Ende 2014: 96 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte 90 Euro (Ende 2014: 92 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaus- halten 121 Euro (Ende 2014: 124 Euro).
Ende 2015 waren 17 196 bzw. 89,7 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt sank diese Zahl um 4 049 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 89,8 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (15 447 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer bezogen 1 749 reine Wohngeldhaushalte einen Lastenzuschuss.
Mehr als die Hälfte der Haupteinkommensbezieher in reinen Wohngeldhaushalten (55,7 Prozent bzw. 9 578 Haushalte) waren Rentner und Pensionäre. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommens- bezieher lag bei 27,9 Prozent (4 800 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 5,2 Prozent (896 Haushalte).
Jeder zehnte Wohngeldhaushalt (1 977 Haushalte bzw. 10,3 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 1 936 bzw. 97,9 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 41 bzw. 2,1 Prozent als Lastenzuschuss.
Kommentare
Wolfi65
27.07.2016, 15.03 Uhr
Logische Folge
Wer nach einem Jahr seine "selbstverschuldete Arbeitslosigkeit" noch nicht beenden konnte, fliegt aus der Wohngeldkasse raus und bekommt nur noch die Kosten der Unterkunft (KdU).
Ob der Transferempfänger dann seine alt eingesessenen vier Wände behalten darf, entscheiden dann die freundlichen Mitarbeiter/Fallmanager im Jobcenter.
Auf jeden Fall brechen dann härtere Zeiten an.
Ob der Transferempfänger dann seine alt eingesessenen vier Wände behalten darf, entscheiden dann die freundlichen Mitarbeiter/Fallmanager im Jobcenter.
Auf jeden Fall brechen dann härtere Zeiten an.
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Sonntagsradler 2
27.07.2016, 15.32 Uhr
Wolfi65
aber der Platz unter der Zorgerücke in der Gehard Haubtmann Straße ist dan neh wahre Gold - (Geld) grube schnell kaufen. :-)!
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