Do, 15:36 Uhr
25.08.2016
Meldungen aus der Region
Waldbrandgefahrenstufe 4
Durch die anhaltende Trockenheit besteht erhöhte Waldbrandgefahr, besonders im Norden Thüringens und dem Kyffhäuserkreis
Für heute wurde die Waldbrandwarnstufe 4 für die Wälder im Bereich des Forstamtes Sondershausen ausgerufen. Das gilt von Schlotheim im Westen (schon Unstrut-Hainich-Kreis) über die Hainleite, bis hin zur Hohen Schrecke, wie kn erfahren hat.
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 gilt:
Forstämter können einbeschränktes Betretungsrecht ausrufen. Unabhängig sollten in Waldgebieten öffentliche Straße und Wege sowie Waldwege aller Arten nicht verlassen werden!
Die Forstämter können ausgewiesene Parkplätze sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Waldes einleiten. Rauchen und offenes Feuer sind daher verboten. Außerdem können Grillplätze und Feuerstellen in Waldnähe abgesperrt werden.
Screenshot: Thüringen Forst
Außerdem sollten Autos nicht auf Waldwegen geparkt werden, um Rettungsfahrzeugen den Weg nicht zu versperren. Raucher sollten auch an Landstraßen keine Kippen aus dem Fahrzeugen werfen, erst recht natürlich nicht auf Waldwegen.
Auch das Parken über trockenen Grasflächen in Waldnähe kann bei heißem Motor durchaus Brände auslösen.
Bei Waldbrandwarnstufe 5 kann das Betreten der Wälder von den Forstämtern vollkommen verboten werden!
Autor: khhFür heute wurde die Waldbrandwarnstufe 4 für die Wälder im Bereich des Forstamtes Sondershausen ausgerufen. Das gilt von Schlotheim im Westen (schon Unstrut-Hainich-Kreis) über die Hainleite, bis hin zur Hohen Schrecke, wie kn erfahren hat.
Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 gilt:
Forstämter können einbeschränktes Betretungsrecht ausrufen. Unabhängig sollten in Waldgebieten öffentliche Straße und Wege sowie Waldwege aller Arten nicht verlassen werden!
Die Forstämter können ausgewiesene Parkplätze sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Waldes einleiten. Rauchen und offenes Feuer sind daher verboten. Außerdem können Grillplätze und Feuerstellen in Waldnähe abgesperrt werden.
Screenshot: Thüringen Forst
Außerdem sollten Autos nicht auf Waldwegen geparkt werden, um Rettungsfahrzeugen den Weg nicht zu versperren. Raucher sollten auch an Landstraßen keine Kippen aus dem Fahrzeugen werfen, erst recht natürlich nicht auf Waldwegen.
Auch das Parken über trockenen Grasflächen in Waldnähe kann bei heißem Motor durchaus Brände auslösen.
Bei Waldbrandwarnstufe 5 kann das Betreten der Wälder von den Forstämtern vollkommen verboten werden!
Kommentare
Franziskus
26.08.2016, 08.22 Uhr
Zigarettenkippen sind Eigentum des Rauchers
und sollte man nach abbrennen des Tabaks in die Hosentasche stecken und privat entsorgen. Zudem sollten sie weder im Wald an einem Flußufer oder in einem Stadtgebiet weggeworfen werden. Und dann gibt es noch welche ,die leeren Ihre Autoaschenbecher in der Natur oder im Stadtgebiet. Für das wegwerfen pro Kippe sollte man Strafen erheben.
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