Di, 14:54 Uhr
11.10.2016
Thüringen nach der Gebietsreform
Acht plus Zwei
In Erfurt stellte heute Innenminister Holger Poppenhäger heute seinen Vorschlag zur Gebietsreform vor. Demnach würde es im Freistaat künftig nur noch acht Kreise und zwei Kreisfreie Städte geben. Nordhausen würde laut Karte mit dem Kyffhäuserkreis und Sömmerda fusionieren, das Eichsfeld mit dem Unstrut-Hainich-Kreis...
Nachdem Innenminister Dr. Holger Poppenhäger heute das Kabinett über seinen Vorschlag für die Kreisgebietsreform informierte, stellt er diesen der Öffentlichkeit vor.
Der Vorschlag basiert auf einem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Jörg Bogumil, der sich mit der Thematik ausführlich auseinandersetzt hat und im Ergebnis einen bevorzugten Neugliederungsvorschlag für Thüringen macht. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass ein Modell mit acht Landkreisen und zwei kreisfreien Städten (Erfurt und Jena) alle Kriterien des Vorschaltgesetzes vollständig erfüllt und alle Kreise mittelfristig deutlich von den größeren Gebietseinheiten und der sich daraus ergebenden Erhöhung der Leistungsstärke profitieren werden.
In Erfurt stellte heute Innenminister Holger Poppenhäger heute seinen Vorschlag zur Gebietsreform vor. Demnach würde es im Freistaat künftig nur noch acht Kreise und zwei Kreisfreie Städte geben. Nordhausen würde laut Karte mit dem Kyffhäuserkreis und Sömmerda fusionieren, das Eichsfeld mit dem Unstrut-Hainich-Kreis... (Foto: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales)
Der Vorschlag basiert auf dem Gutachten von Prof. Dr. Jörg Bogumil, der sich mit der Thematik ausführlich auseinandersetzt hat. Er kommt zum Ergebnis, dass ein Modell mit acht Landkreisen und zwei kreisfreien Städten (Erfurt und Jena) alle Kriterien des Vorschaltgesetzes vollständig erfüllt.
Grundlage der neuen Kreiskarte sind, neben verfassungsrechtlichen Vorgaben, die Festlegungen des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016. Darin wurde festgehalten, dass
Die Planung sieht vor, dass auf der Grundlage des Neugliederungsvorschlags das Ministerium zu Beginn des 2. Quartals 2017 dem Kabinett einen Gesetzentwurf mit einer ausführlichen Begründung der Neugliederungsvorschläge für die Kreise und kreisfreien Städte vorlegen wird. Darin werden auch die künftigen Kreissitze der neuen Landkreise festgelegt sowie Vorschläge zu den künftigen Kreisnamen enthalten sein. Auch die Rechtsnachfolge der aufgelösten Landkreise wird damit geregelt werden.
Anschließend kann der Thüringer Landtag noch vor der Sommerpause mit den Beratungen zu dem Gesetzentwurf beginnen. Erforderlich werde, so Poppenhäger, außerdem ein umfassendes schriftliches Anhörungsverfahren der Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Einwohner zu dem Gesetzentwurf. Die Kommunen und ihre Einwohner werden im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, eine Meinungsäußerung zu dem Gesetzentwurf abzugeben, erklärte der Innenminister. Die Auflösung der alten Landkreise und die Neubildung der Landkreise und kreisfreien Städte könnten entweder zum 1. Januar 2018 oder zum 1. Juli 2018 erfolgen.
Hinsichtlich der Kreisnamen habe es sich, so Minister Dr. Poppenhäger, bereits seit 1994 in Thüringen bewährt, dass die endgültige Entscheidung darüber die neuen Kreistage der künftigen Landkreise treffen.
Carsten Ludwig, Pressestelle Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Autor: redNachdem Innenminister Dr. Holger Poppenhäger heute das Kabinett über seinen Vorschlag für die Kreisgebietsreform informierte, stellt er diesen der Öffentlichkeit vor.
Der Vorschlag basiert auf einem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Jörg Bogumil, der sich mit der Thematik ausführlich auseinandersetzt hat und im Ergebnis einen bevorzugten Neugliederungsvorschlag für Thüringen macht. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass ein Modell mit acht Landkreisen und zwei kreisfreien Städten (Erfurt und Jena) alle Kriterien des Vorschaltgesetzes vollständig erfüllt und alle Kreise mittelfristig deutlich von den größeren Gebietseinheiten und der sich daraus ergebenden Erhöhung der Leistungsstärke profitieren werden.
In Erfurt stellte heute Innenminister Holger Poppenhäger heute seinen Vorschlag zur Gebietsreform vor. Demnach würde es im Freistaat künftig nur noch acht Kreise und zwei Kreisfreie Städte geben. Nordhausen würde laut Karte mit dem Kyffhäuserkreis und Sömmerda fusionieren, das Eichsfeld mit dem Unstrut-Hainich-Kreis... (Foto: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales)
Der Vorschlag basiert auf dem Gutachten von Prof. Dr. Jörg Bogumil, der sich mit der Thematik ausführlich auseinandersetzt hat. Er kommt zum Ergebnis, dass ein Modell mit acht Landkreisen und zwei kreisfreien Städten (Erfurt und Jena) alle Kriterien des Vorschaltgesetzes vollständig erfüllt.
Grundlage der neuen Kreiskarte sind, neben verfassungsrechtlichen Vorgaben, die Festlegungen des Vorschaltgesetzes zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016. Darin wurde festgehalten, dass
- die Landkreise mindestens 130.000 und höchstens 250.000 Einwohner (bezogen auf das Jahr 2035) und eine maximale Fläche von 3.000 m2 haben sollen,
- die Bildung neuer Landkreise durch Zusammenschluss der bestehenden Landkreise erfolgt. Eine Aufteilung des Gebietes bestehender Landkreise grundsätzlich unterbleiben soll.
- die kreisfreien Städte 2035 mindestens 100.000 Einwohner aufweisen sollen,
- die kreisfreien Städte durch Eingliederungen von Umlandgemeinden gestärkt werden sollen, soweit dies der Neubildung der Landkreise nicht entgegensteht und
- insbesondere die Städte und Gemeinden, die als Ober- und Mittelzentren ausgewiesen sind, durch Eingliederungen vergrößert werden sollen.
- die räumliche Lage und Entfernungen, landschaftliche und geografische Gegebenheiten
- die infrastrukturelle Verflechtungsbeziehungen, wie Verkehrswege, ÖPNV, Arbeitsplätze (einschließlich Pendlerbewegungen), Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungseinrichtungen (Ärzte, Banken etc.)
- die traditionelle, historische und landsmannschaftliche Verbindungen, Vereine, Kirchengemeinden
- die technische Infrastruktur / interkommunale Zusammenarbeit (z.B. Zweckverbandsstrukturen, kommunale Arbeitsgemeinschaften), Sparkassenstrukturen
- die Strukturen und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, Feuerwehren, Kindertagesstätten, Senioren- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten, Kultureinrichtungen, Schulstrukturen etc. oder
- die Finanzsituation und finanzielle Entwicklungsfähigkeit.
Die Planung sieht vor, dass auf der Grundlage des Neugliederungsvorschlags das Ministerium zu Beginn des 2. Quartals 2017 dem Kabinett einen Gesetzentwurf mit einer ausführlichen Begründung der Neugliederungsvorschläge für die Kreise und kreisfreien Städte vorlegen wird. Darin werden auch die künftigen Kreissitze der neuen Landkreise festgelegt sowie Vorschläge zu den künftigen Kreisnamen enthalten sein. Auch die Rechtsnachfolge der aufgelösten Landkreise wird damit geregelt werden.
Anschließend kann der Thüringer Landtag noch vor der Sommerpause mit den Beratungen zu dem Gesetzentwurf beginnen. Erforderlich werde, so Poppenhäger, außerdem ein umfassendes schriftliches Anhörungsverfahren der Landkreise, kreisfreien Städte, kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Einwohner zu dem Gesetzentwurf. Die Kommunen und ihre Einwohner werden im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, eine Meinungsäußerung zu dem Gesetzentwurf abzugeben, erklärte der Innenminister. Die Auflösung der alten Landkreise und die Neubildung der Landkreise und kreisfreien Städte könnten entweder zum 1. Januar 2018 oder zum 1. Juli 2018 erfolgen.
Hinsichtlich der Kreisnamen habe es sich, so Minister Dr. Poppenhäger, bereits seit 1994 in Thüringen bewährt, dass die endgültige Entscheidung darüber die neuen Kreistage der künftigen Landkreise treffen.
Carsten Ludwig, Pressestelle Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales