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Mi, 17:58 Uhr
16.11.2016
Bundeskabinett hat heute beschlossen

Ab 2017 neue Unterhaltsregelungen

Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben. Über die Finanzierung wird mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeigeführt. In den laufenden Gesprächen hat der Bund den Ländern angeboten, auf seine Einnahmen nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz (Rückgriff) zu ihren Gunsten zu verzichten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärte dazu:

"Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Jetzt zum Beispiel werden dicke Jacken und Winterschuhe gebraucht. Gerade, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, muss der Staat besser unterstützen. Deswegen soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Davon werden zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren."

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Der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehendenfamilien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Bereits in seiner derzeitigen Ausgestaltung sichert der Unterhaltsvorschuss verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Sie hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder sind in dieser Lebenssituation besonders zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hat dabei auch armutsreduzierende Wirkung.

Unterhaltsvorschuss unterstützt bislang längstens für 72 Monate und bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes. Das wird nun geändert: Alleinerziehende können nunmehr auch für ältere Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss und ohne Begrenzung der Bezugsdauer erhalten.
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
17.11.2016, 10.52 Uhr
Ein Dummschwatz sondergleichen!
Vielleicht sollte man nicht schreiben, dass die betreffenden Elternteile keine Unterhalt zahlen, sondern nicht zahlen können!
Bei den Löhnen im Osten ist das zarten Pflänzchen des Unterhalt zahlen können, vor dem Hintergrund des zahlen müssen schnell zertreten.
Staatlich angeordnete Maßnahmen verlieren nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses schnell die Basis.
Der sogenannte Gesetzgeber, wie die Frau Ministerin Schwesig leben in einer anderen Welt.
Dort wird üppig und pünktlich entlohnt, während die Opfer der sozialen Scheinmarktwirtschaft schnell von der Realität eingeholt werden.
Gerade in und kurz vor der Weihnachtszeit enden auf wunderbare Weise viele Arbeitsverträge.
Das fällt es schwer, ein ruhiges Weihnachtsfest zu feiern.
Der Kopf ist voller Zukunftsängste und dann kommen noch solche Scheinrechtsgeschenke von einer Ministerin, welche einem bei ihren Reden vorkommt, wie Alice im Wunderland.
Man hat eben nicht lange genug in der Schule gesessen und nicht die Richtigen Leute und Beziehungen gehabt, sonst würde man nicht auf der Seite der Gearschten stehen.
momvon2
29.12.2016, 19.16 Uhr
Umglaublich/Unfassbar
Ich habe mich nun extra hier angemeldet um meine Meinung hierzu zu teilen, ich bin wirklich unglaublich zutiefst Dankbar das es diese Gesetzesgebung bzw.Änderung gab.
Alleinerziehend mit meinen Zwei Kindern bin ich bereits einige Jahre, aber mit meinem 2Kind vom Vater komplett allein gelassen worden auch somit finanziell, er nahm die Vaterschaft trotz beidseitiger Einstimmung ein Kind zu planen, garnicht erst an.
Was tut man dann als Frau, man ist komplett allein gelassen, ich arbeite seit 2Jahren 40-50 std.die Woche um alles unter einen Hut zu bekommen und bekomme seit dem 0Lebensjahr für meinen Sohn diesen Vorschuss Unterhalt, wobei ich hierzu schon sehr dankbar war aber klar 145,- EUR 6Jahre sehr unrealistisch.
Meine Gedanken schwirten jetzt bereits schon sehr intensiv, da er 3Jahre alt ist, bereits um die Zeit wenn er 6Jahre ist und diese finanzielle Unterstützung dann nicht mehr für ihn greift. Und diese "Sorge" Last wurde mir hiermit komplett von den Schultern genommen.
Unglaublich endlich erleben zu dürfen das wir Alleinerziehende nicht allein gelassen werden und unser lieber Staat nicht nun mehr allen anderen "fremde Sorgenkinder " hilft, sondern auch endlich einmal auf seine eigenen Kinder schaut und hilft.
150,- Eur scheint für viele nicht viel aber ich weiss ich spreche für alle allein Sorgenden Mamis und Papis das dies wirklich ein Betrag ist der wenn er fehlt sehr spürbar wird.
Hiermit bedanke ich mich, auch wenn es keiner liest ;-), bei allen die hierfür teil getragen haben all die Jahre und mit aller Argumentation, von ganzem Herzen, herzlichen Dank für diese Änderung und das einfühlsame gerechte abändern.
Eckenblitz
29.12.2016, 22.47 Uhr
Genau hinschauen
„Alleinerziehende KÖNNEN nunmehr auch für ältere Kinder im Alter von zwölf bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss und ohne Begrenzung der Bezugsdauer erhalten.“
Allein dieser Satz, sollte zu DENKEN geben, warten wir die Hürden ab.
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