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Di, 11:52 Uhr
17.01.2017
Aus dem Vereinsleben

SGB II und Behinderung

"Wie viel Geld darf ich sparen wenn ich mal aus irgendeinem Grunde SGB II bekommen muss?" Diese Frage werden sich wohl die wenigsten Menschen bisher gestellt haben. Warum auch? Dazu erreichte kn diese Meldung vom Sozialer Dienst Berlin e.V....

Für Menschen mit Behinderungen ist das anders. Wer trotz Behinderung erfolgreich einer Arbeit nachgeht und gar beruflich Karriere machen möchte, hat in hierzulande dazu keinen Grund. In Deutschland werden voll berufstätige Menschen ohne eigenes Verschulden daran gehindert, zu sparen. Wir dürfen nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Konto haben! Danach wird alles abkassiert.

Anlegen einer Altersvorsorge, Rücklagen für Reparaturen, Ausfälle und Notfälle bilden, Geld für einen Autokauf ansparen oder Eine Erbschaft annehmen? unserer Meinung nach Unmöglich.

Da die Inanspruchnahme einer persönlichen Assistenz, ohne die die meisten Menschen mit Behinderung nicht (über-)leben könnten, unter die Sozialhilfe fällt, gelten für diese auch die entsprechenden Regelungen.

Behinderte zahlen die üblichen Steuern und Abgaben. Darüber hinaus zieht der Staat aber bis zu 40% des Einkommens zusätzlich ab. Sollte man trotzdem noch Geld sparen können, ist dies nicht gestattet. Mehr als 2.600 € darf ein Mensch mit Behinderungen, der auf intensive Hilfe angewiesen ist, nicht besitzen. Diese beiden Bestimmungen gelten auch für Ehepartner.

In Deutschland ist das Menschenrecht auf selbstbestimmtes Leben abhängig von der eigenen Wirtschaftsleistung. Dass es auch anders geht, zeigt beispielsweise Schweden: Dort erfolgt die Hilfe für Menschen mit Behinderungen einkommens- und vermögensunabhängig. Einfach, weil sie ohne die Hilfe nicht leben könnten.

Es geht um mehr: Auch viele weitere Probleme sollen und müssen im Bundesteilhabegesetz gelöst werden. Eltern mit Behinderung brauchen endlich Entlastung in Form von Elternassistenz; Menschen mit Behinderungen müssen sich unabhängig beraten lassen können und nicht von denen, die später auch die Kosten zu tragen haben; das Blindengeld muss zu einem Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderungen erweitert werden, nur so können Zusatzkosten aufgrund der Behinderung ausgeglichen werden; und vieles vieles mehr.

Es ist ein Jahr der Wahlen und wie kann es anders sein.. nun muss man ja wohl! ?

Die Bundesregierung hat versprochen, ein Bundesteilhabegesetz zu verabschieden und darin auch die Abschaffung dieser Ungerechtigkeiten festzuhalten.

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat bereits alles gesagt: Es geht hier um Menschenrechte!

Wir fordern Wolfgang Schäuble dazu auf, sich klar zu einem starken Bundesteilhabegesetz zu positionieren und dafür zu sorgen, dass dieses auskömmlich finanziert wird. Es ist unverständlich, warum trotz verhältnismäßig geringem Aufwand bei den Rechten von behinderten Menschen gespart werden soll.

Wir fordern Sie auf, Frau Nahles, ein Gesetz mit den zentralen Forderungen für ein Bundesteilhabegesetz in dieser Legislaturperiode umzusetzen, denn bedenken Sie es ist ein Wahljahr..!

Weitere Infoquellen zu diesem Thema:

Sozialer Dienst Berlin e.V. f. Behinderte Menschen Bundesweit.

auf Hinweis: Gesetz zur sozialen Teilhabe - Änderung des SGB IX und anderer Gesetze seit 2011 geplant.!!
Autor: khh

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