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Fr, 10:59 Uhr
20.01.2017
Bundespolitiker äußern sich

Neues aus Berlin (05)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema: „Antidiskriminierungsrecht“. Steinke: Keine Diskriminierung - nirgends...

Nach einer 2016 veröffentlichten Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat fast jeder dritte Mensch in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren Diskriminierung erlebt. In Deutschland werden Menschen nach wie vor aus rassistischen Gründen, wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder des Alters nahezu unvermindert diskriminiert. Sehr selten setzen sie sich dagegen rechtlich zur Wehr - wegen emotionaler Hürden, wirtschaftlicher Abhängigkeit oder weil das nötige Geld, die Unterstützung und Orientierung im Behördendschungel fehlen. Außerdem stellt ein Individualklagerecht eine enorme emotionale Hürde dar.


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Es gibt zwar seit zehn Jahren in Deutschland ein Allgemeines Gleichbehandlungs-gesetz (AGG) – aber wer weiß das schon und wer würde sich beispielsweise mit seinem Arbeitgeber anlegen? Bekannt sind lt. juris Datenbank bisher nur 1400 Fälle, in dem das AGG angewendet wurde. Befürchtet wurden damals hohe Bürokratiekosten und eine Flut von Klagen, nichts davon hat sich eingestellt.

Um dem Antidiskriminierungsrecht Wirkung zu verleihen, brauchen wir Verfahren kollektiver Rechtsdurchsetzung - ein echtes Verbandsklagerecht gegen Diskriminierung, wie es auch der Gewerkschaftsbund (DGB) und der Juristinnenbund (djb) fordern.

Kersten Steinke, Abgeordnete aus Bad Frankenhausen, unterstützt den dazu im Bundestag zur Debatte stehenden Antrag ihrer Fraktion DIE LINKE, denn „die Verbandsklage gibt es bereits im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zum Zwecke des Verbraucherschutzes und im Umwelt-, Naturschutz- und Behindertengleichstellungsrecht.“

Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khh

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