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Mi, 16:11 Uhr
25.01.2017
Sicherheit in guten Händen

Angst war und ist kein guter Ratgeber

Thüringens Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger, berichtete heute im Rahmen einer Landtagssondersitzung über Themen der Inneren Sicherheit...


„Der Anschlag von Berlin, die Ereignisse am Frankfurter Flughafen, in München, Würzburg, Ansbach aber auch die verhinderten Anschläge der Sauerland-Gruppe, die rechtzeitige Festnahme potenzieller Attentäter in Düsseldorf und Bochum oder erfolglose Anschlagsversuche wie am Hauptbahnhof Bonn führen uns vor Augen, dass Terrorismus kein Ereignis außerhalb Deutschlands ist. Lange Zeit konnten wir uns in Deutschland nach dem Ende des RAF-Terrorismus und vor dem Terror des NSU in der vermeintlichen Sicherheit wähnen, Anschläge würden uns nur in den Nachrichten begegnen. Diese Annahme war stets trügerisch, heute ist sie falsch. Aber Angst war und ist ebenfalls kein guter Ratgeber“, begann der Minister sein Statement. In Thüringen werde es keine Angsträume geben. Weder in der realen Welt noch in den sozialen Netzwerken, so Poppenhäger.

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Der Minister betonte: „Unser Ziel ist Sicherheit in Freiheit. Wir wollen einen freiheitlichen Staat, einen offenen Staat. Die Bürger selbst, die gesamte gutmeinende Gesellschaft ist jetzt gefragt. Es ist vielleicht auch wieder eine Zeit, wo man deutlich zeigen muss, wofür wir stehen. In Zeiten wie diesen bedarf es Besonnenheit, eines klaren Kurses und eines Kompasses, den ich mit Sicherheit in Freiheit überschreibe.“

An die Adresse der CDU-Fraktion richtete Poppenhäger den Appell, dass unter Würdigung der hervorragenden Arbeit der Sicherheitsbehörden der Oppositionsreflex gelegentlich ausgeschaltet werden müsse.

„Der Preis der Freiheit besteht darin, dass eine offene Gesellschaft keine 100%ige Sicherheit garantieren kann. Doch gerade die Thüringerinnen und Thüringer wissen den Preis der freien Gesellschaft zu bewerten. Ein absoluter Staat und fehlende Freiheitsrechte - diese Zeiten haben wir 1989 hinter uns gelassen. Sicherheit kann nicht ausschließlich mit einer einseitigen Stärkung des Staates erreicht werden. Nur durch das Zusammenwirken von Prävention, Stärkung des inneren Zusammenhalts der Gesellschaft und der Sicherheitsbehörden, der Staatsanwaltschaften sowie der Gerichte entsteht das hohe Maß an Sicherheit, das wir benötigen, bei weitest möglichem Erhalt der persönlichen Freiheit, derer wir genauso bedürfen“, betonte Poppenhäger.

Zur aktuellen Sicherheitslage sagte der Minister, dass den Sicherheitsbehörden im Freistaat gegenwärtig keine konkreten Hinweise auf die Vorbereitung terroristischer Gewalttaten vorliegen. Gleichwohl besteht für den Bereich des „Islamistischen Terrorismus“ weiterhin eine hohe abstrakte Gefährdung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Islamistisch motivierte terroristische Anschläge in Deutschland oder gegen deutsche Interessen im Ausland seien jederzeit möglich, so der Minister. Er betonte zugleich, dass die Gefahr von rechtsterroristischen Anschlägen nicht zu unterschätzen sei. Gerade auch mit Blick auf die sogenannten Reichsbürger sei es wichtig, über ein strenges Waffenrecht Gefährdungen an Leib und Leben für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und andere Bedienstete des Landes zu verhindern.

Zur Personalsituation in der Thüringer Polizei führte der Minister aus, dass zu Beginn seiner Amtszeit wesentliche Führungsdienstposten nicht besetzt waren. Dieser unhaltbare Zustand wurde mit der Besetzung der wesentlichen Führungsdienstposten beendet. Darüber hinaus wurden eine Vielzahl vakanter Spitzenfunktionen in der Thüringer Polizei, wie die Präsidenten der Landespolizeidirektion und des Landeskriminalamts, fünf LPI-Leiter (Erfurt, Gotha, Jena, Nordhausen und Saalfeld), der Leiter der Autobahnpolizeiinspektion, der Fachbereichsleiter Polizei an der Verwaltungsfachhochschule und die Leitung der Bereitschaftspolizei besetzt.

In der Zeit von 2004 bis 2014 reduzierte sich die Anzahl der Bediensteten in der Thüringer Polizei von 7.815 auf 7.148 Bedienstete. Dies sind fast 700 Stellen im Bereich der Inneren Sicherheit. In diesem Rückgang ist der Verlust von 411 Polizeivollzugsbeamten für die Thüringer Polizei inbegriffen. Das entspricht in etwa dem Gesamtpersonalbestand der Erfurter Inspektionsdienste Nord und Süd. „Diese Beamten fehlen uns heute. Denn gute Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wachsen nicht auf den Bäumen, sondern benötigen Zeit für ihre gute und solide Ausbildung“, so der Innenminister.

Die Ausbildungskapazitäten an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei in Meiningen wurden ab 2015 während der Rot-rot-grünen Koalition auf 155 Polizeianwärter erhöht. Die Ausbildungskapazitäten am Standort der polizeilichen Bildungseinrichtungen sind nun für bis zu 200 Polizeianwärter ausreichend. Selbst bei einer weiteren Erhöhung der Anwärterzahlen bestünde daher kein Erfordernis für eine von der CDU geforderte so genannte „Ausbildungshundertschaft“. In den Haushaltsverhandlungen für den Doppelhaushalt 2018/2019 wird sich der Minister dafür einsetzen, die Zahl der Anwärtereinstellungen deutlich über das seit 2015 bestehende Niveau hinaus zu heben.

Der veränderten Sicherheitslage entsprechend erfolgten bereits verschiedene Beschaffungen. Die ersten Chargen der insgesamt rund 6.000 ballistischen Schutzwesten wurden noch 2016 an Streifenbeamte der Landespolizeiinspektion Erfurt übergeben. Im Januar beginnt zudem die Ausreichung der ersten 300 von 2.270 neuen ballistischen Schutzhelme.

Zudem wurde ein Pilotprojekt zur Erprobung von so genannte Body-Cams im operativen Einsatz- und Streifendienst aufgelegt, um die bisherigen Erfahrungen anderer Bundesländer anreichern, aber auch thüringenspezifische Erkenntnisse gewinnen können.
Die Planungen sollen Ende des 1. Quartals 2017 abgeschlossen sein und anschließend die Pilotphase beginnen.

Minister Dr. Poppenhäger setzt sich dafür ein, die Polizei von vollzugsfremden Aufgaben zu befreien. In Zusammenarbeit mit dem TMIL wird dafür Sorge getragen werden, dass Schwerlasttransporte künftig ohne Absicherung durch Polizeibedienstete organisiert und hierfür die rechtlichen Grundlagen schaffen werden.

Der ganzheitliche Ansatz in der Sicherheitspolitik beinhaltet auch die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Amtes für Verfassungsschutz. Poppenhäger: „Wir benötigen einen zeitgemäßen an der Sicherheitslage ausgerichteten Verfassungsschutz, der seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend wichtige Erkenntnisse an die zuständigen Stellen, insbesondere die Polizei weiterleitet und dadurch zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beiträgt.“ Nach dem Bekanntwerden der Gewalttaten des Nationalsozialistischen Untergrundes („NSU“) und der Auswertung der Vorkommnisse und des Behördenhandelns gab es gesetzliche Änderungen. So wurde beispielsweise eine Übermittlungspflicht des Verfassungsschutzes an die Polizei und die Staatsanwaltschaft bei Staatschutzdelikten gesetzlich verankert. Mit der zum 1. Januar 2015 in Kraft getretenen Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes wurde auch die Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und Polizei im Sinne eines gemeinsamen Sicherheitsverständnisses intensiviert und stärker institutionalisiert, insbesondere durch die gesetzliche Verankerung des Zusammenwirkens des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamtes in der Thüringer Informations- und Auswertungszentrale (TIAZ).

Auf Bundesebene ist nach den jihadistischen Anschlägen in Paris und Brüssel am 30. Juli 2016 das Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Kraft getreten. Kernregelungen hier waren Rechtsgrundlagen für gemeinsame Dateien, die das Bundesamt für Verfassungsschutz mit ausländischen Nachrichtendiensten einrichten und betreiben kann.
Mit Blick auf den Schutz der Thüringer und der Polizistinnen und Polizisten vor ballistischen Geschossen betonte der Innenminister, dass der wirksamste Schutz vor diesen Gefahren darin besteht, dass der Zugriff auf Handfeuerwaffen erschwert und im besten Fall unmöglich gemacht würde. Hierfür bedürfte es eines entsprechenden Waffengesetzes. „Ich bedauere, dass die avisierte Verschärfung des Waffenrechts wegen des Widerstands einzelner Mitgliedstaaten nicht vollumfänglich umgesetzt werden konnte. Deshalb wird Thüringen den im Januar 2017 im Bundesrat vorgebrachten Bremer Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes" unterstützen, mit dem ein Verbot halbautomatischer kriegswaffenähnlicher Schusswaffen erreicht werden soll“, erklärte der Minister.

Dr. Poppenhäger sagte abschließend, dass er nochmals dem Plenum deutlich machen wolle, dass die Sicherheit in Thüringen bei dieser Koalition und dieser Landesregierung in guten Händen ist. „Thüringen ist und bleibt eines der sichersten Länder der Bundesrepublik. Vielleicht ist Bayern an der einen oder anderen Stelle noch besser. Aber auch daran arbeiten wir“, so der Innenminister.
Autor: red

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