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Do, 15:17 Uhr
23.02.2017
Meldungen aus der Region

In der DDR geschieden

UN-Frauenrechtsausschuss fordert Ausgleichsfond und Entschädigung für DDR geschiedene Frauen – 66. Sitzung endet mit vorläufigem Erfolg für die Frauen. Dazu erreichte kn die Meldung...


Der Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen forderte am Dienstag, den 21. Februar in Genf die Bundesregierung auf, das den in der DDR geschiedenen Frauen zugefügte Unrecht bei der Rentenüberleitung aufzuheben. Sie soll einen Ausgleichsfonds für sie auflegen und ihnen Wege der Entschädigung nach dem neuen Opferentschädigungsgesetz eröffnen.

„Endlich sind wir einer finanziellen Lösung und einem Ende der entwürdigenden Aberkennung unserer Lebensleistungen näher gekommen“, so Barbara Riechert, Vorstand des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen e.V., die ihre Sache in Genf noch einmal persönlich vertreten hat. „Wir werden nicht locker lassen und politisch auf diese Lösung pochen“, so Riechert weiter.

Das Thema wurde unter Artikel 11 (e) sowie Artikel 16 aufgerufen. In Artikel 11 geht es um gleiche Rechte und Diskriminierungsfreiheit in der Sozialversicherung; Artikel 16 sichert gleiche Rechte in der Familie sowie bei der Auflösung der Ehe, bei der Scheidung zu.

Die Bundesregierung, vertreten durch die Parlamentarische Staatssekretärin Elke Ferner (BMFSFJ) konnte sich zweimal dazu äußern. Die erste Antwort fand die Vertreterin der UN angesichts des von den Frauen so viele Jahre erlittenen „Unrechts“ überhaupt nicht zufriedenstellend.

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Sie forderte eine Klarstellung darüber, wann und wie die Regierung das Unrecht politisch korrigieren wolle und stützte sich dabei auf das Abweisungsurteil des Bundesverfassungsgerichts 2003. Darin habe das BVG ganz klar gesagt, die Lösung könne zwar nicht rentenrechtlich erfolgen, müsse aber politisch gefunden werden. Dabei äußerte die Expertin des Überprüfungsausschusses schon ihre Vorstellung: es solle Zahlungen für die Betroffenen aus einem Ausgleichsfonds geben und eine Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz festgesetzt werden.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Ferner antwortet am Ende, ein Ausgleichsfonds wäre zwar möglich. Eine Einigung über eine Fondslösung müsse aber erst in der Regierung erzielt werden.

Den Frauen wurden wesentliche in 40 Jahren Erwerbsarbeit erworbene Rentenansprüche 1990 mit dem Einigungsvertrag und dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) aberkannt. Deshalb lebt jede 2. dieser Frauen in Armut, muss hochbetagt arbeiten gehen und kann viele Menschenrechte nicht wahrnehmen. Die Aktivistinnen der 33 Städtegruppen des Vereins (2500 Mitglieder, 300.000 Betroffene) kämpfen seit 28 Jahren für ihr Recht.



Kontakt:
Barbara Riechert, Vorstand Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.
Email: barbarariechert@yahoo.de
Mobil: 49 (0) 151 2007 7453

Die Aufzeichnung der CEDAW-Sitzung findet sich hier? http://webtv.un.org/meetings-events/
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Beratung für Menschenrechte & Genderfragen
CONSULTANCY ON HUMAN RIGHTS & GENDER ISSUES
Schillingstr. 3,13403 Berlin & Luisenstr.48, 10117 Berlin, Germany (nur n. Vereinb.)
Tel.: +49 (0) 30-417 020 11
Autor: khh

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