Fr, 14:55 Uhr
24.02.2017
Es geht um die Gebietsreform
Willensbekundung zur anstehenden Gebietsreform
In der Gemeinde Kyffhäuserland Ortsteil Rottleben will der Ortsteilrat sich zur Gebietsreform positionieren...
Am Donnerstag, dem 2. März 2017 findet um 19:00 Uhr, auf dem Saal im Dorfgemeinschaftshaus, Unterdorf 1, die 9. öffentliche Sitzung des Ortsteilrates Rottleben der Gemeinde Kyffhäuserland statt.
Zu dieser Sitzung werden alle Einwohner herzlich eingeladen.
Tagesordnung öffentlicher Teil:
- Begrüßung und Regularien
- Informationen
- Bürgerfragestunde
- Willensbekundung des Ortsteilrates zur anstehenden Gebietsreform der Landesregierung
- Sonstiges
lm Anschluss findet ein nicht öffentlicher Teil statt.
Ortsteilrat Rottleben
Beschlussvorlage für die Sitzung des Ortsteilrates Rottleben der Gemeinde Kyffhäuserland am
Beschlussvorschlag:
Der Ortsteilrat des Ortsteils Rottleben beauftragt den Ortsteilbürgermeister im Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland den Antrag zu stellen, dass mit der Eingemeindung nach Bad
Frankenhausen § 45 Abs. 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) entsprechend der Anwendungshinweise des Innenministeriums nicht zur Anwendung kommt, so dass die Gemeinde Rottleben Ortsteil von Bad Frankenhausen wird.
Begründung:
Auf der Grundlage von § 6 des Thüringer Vorschaltgesetzes zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden (ThürGVG) wird für die kreisangehörigen Gemeinden zunächst auf freiwillige Strukturänderungen orientiert. Im Rahmen der Freiwilligkeitsphase haben die kreisangehörigen Gemeinden bis zum 31. Oktober 2017 die Möglichkeit, Anträge auf die Bildung einer neuen Gemeindestruktur zu stellen.
Kommunale Strukturänderungen sind nur aus Gründen des öffentlichen Wohls zulässig (Art. 92 Abs. 1 ThürVerf, § 9 Abs. l ThürKO) und müssen den Vorgaben des Vorschaltgesetzes genügen. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die Landesregierung die beantragte Neugliederung dem Gesetzgeber zur Entscheidung vorlegen.
Gemeinden können beantragen, dass § 45 Abs. 8 nicht zur Anwendung kommt. Damit bleiben die bisherigen Ortsteile mit der Eingemeindung nach Bad Frankenhausen bestehen und die aufgelöste Gemeinde Kyffhäuserland wird nicht zum Ortsteil.
(Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016, Allgemeine Anwendungshinweise für freiwlllige Neugliederungen kreisangehöriger Gemeinden, Seite 11-12)
Autor: khhAm Donnerstag, dem 2. März 2017 findet um 19:00 Uhr, auf dem Saal im Dorfgemeinschaftshaus, Unterdorf 1, die 9. öffentliche Sitzung des Ortsteilrates Rottleben der Gemeinde Kyffhäuserland statt.
Zu dieser Sitzung werden alle Einwohner herzlich eingeladen.
Tagesordnung öffentlicher Teil:
- Begrüßung und Regularien
- Informationen
- Bürgerfragestunde
- Willensbekundung des Ortsteilrates zur anstehenden Gebietsreform der Landesregierung
- Sonstiges
lm Anschluss findet ein nicht öffentlicher Teil statt.
Ortsteilrat Rottleben
Beschlussvorlage für die Sitzung des Ortsteilrates Rottleben der Gemeinde Kyffhäuserland am
Beschlussvorschlag:
Der Ortsteilrat des Ortsteils Rottleben beauftragt den Ortsteilbürgermeister im Gemeinderat der Gemeinde Kyffhäuserland den Antrag zu stellen, dass mit der Eingemeindung nach Bad
Frankenhausen § 45 Abs. 8 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) entsprechend der Anwendungshinweise des Innenministeriums nicht zur Anwendung kommt, so dass die Gemeinde Rottleben Ortsteil von Bad Frankenhausen wird.
Begründung:
Auf der Grundlage von § 6 des Thüringer Vorschaltgesetzes zur Neugliederung der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden (ThürGVG) wird für die kreisangehörigen Gemeinden zunächst auf freiwillige Strukturänderungen orientiert. Im Rahmen der Freiwilligkeitsphase haben die kreisangehörigen Gemeinden bis zum 31. Oktober 2017 die Möglichkeit, Anträge auf die Bildung einer neuen Gemeindestruktur zu stellen.
Kommunale Strukturänderungen sind nur aus Gründen des öffentlichen Wohls zulässig (Art. 92 Abs. 1 ThürVerf, § 9 Abs. l ThürKO) und müssen den Vorgaben des Vorschaltgesetzes genügen. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die Landesregierung die beantragte Neugliederung dem Gesetzgeber zur Entscheidung vorlegen.
Gemeinden können beantragen, dass § 45 Abs. 8 nicht zur Anwendung kommt. Damit bleiben die bisherigen Ortsteile mit der Eingemeindung nach Bad Frankenhausen bestehen und die aufgelöste Gemeinde Kyffhäuserland wird nicht zum Ortsteil.
(Vorschaltgesetz zur Durchführung der Gebietsreform in Thüringen vom 2. Juli 2016, Allgemeine Anwendungshinweise für freiwlllige Neugliederungen kreisangehöriger Gemeinden, Seite 11-12)
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