eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 19:17 Uhr
21.03.2017
Landespolitiker äußern sich

Freie Benutzbarkeit eines öffentlichen Weges

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags erwirkt die Öffnung eines versperrten öffentlichen Weges. Dazu erreichte kn diese Meldung vom Thüringer Landtag...

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags konnte einem Bürger helfen, der sein Gartengrundstück nur über einen Weg erreichen kann, der über das Privatgrundstück seines Nachbarn führt. Dieser hatte sein Grundstück eingezäunt und auf dem Weg ein Tor errichtet. Der Bürger wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an den Petitionsausschuss, da die Gemeinde über Jahre trotz wiederholter Beschwerden nicht bereit war, von dem Grundstückseigentümer die Beseitigung des Tores zu verlangen und dafür zu sorgen, dass der nach seiner Darstellung seit jeher von der Öffentlichkeit genutzte Weg frei zugänglich ist.

Zwar konnte der Petent seinen Garten über den Weg erreichen, da der Nachbar das Tor nicht verschloss; er war jedoch der Auffassung, eine Privatperson dürfe einen öffentlichen Weg, auch wenn er über ihr Grundstück verläuft, nicht mit einem Tor versperren. Außerdem beanstandete er, dass der Nachbar ein Schild „Privatweg“ aufgestellt hatte.

Anzeige symplr
Er wies darauf hin, dass der Weg bereits seit über 100 Jahren von den Anliegern zum Erreichen ihrer Grundstücke, von Spaziergängern und als Wirtschaftsweg für die benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe genutzt wurde. Dennoch vertrat die Gemeinde zunächst die Ansicht, es handele sich nicht um einen öffentlichen Weg und lehnte daher ein Vorgehen gegen den Grundstückseigentümer, der das Tor errichtet hatte, ab.

Schließlich änderte jedoch die Gemeinde ihre Rechtsauffassung und stellte fest, dass der Weg aufgrund seiner Nutzung durch die Allgemeinheit in der Vergangenheit als öffentlich gewidmet anzusehen ist. Dass ein Weg auf einem Privatgrundstück verläuft, stehe einer öffentlichen Widmung nicht entgegen.

Der Petitionsausschuss wies die Landesregierung und die Gemeinde darauf hin, dass es infolge der Feststellung der Öffentlichkeit des Weges konsequenterweise geboten sei, den Gemeingebrauch sicherzustellen und den Weg für die Allgemeinheit zugänglich zu machen, indem sie den Grundstückseigentümer zur Beseitigung des Tores verpflichtet. Die Gemeinde beabsichtigte zunächst jedoch nicht, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Offensichtlich fürchtete sie eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Eigentümer.

Der Petitionsausschuss hat das Anliegen in mehreren seiner Sitzungen beraten und mehrfach angeregt, dass die Gemeinde gegen die Blockierung des öffentlichen Weges einschreiten möge. Der Einsatz des Ausschusses für das Anliegen des Petenten hatte schließlich Erfolg. In der Sitzung am 9. März 2017 teilte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft dem Petitionsausschuss mit, dass die Gemeinde nunmehr angekündigt habe, gegenüber dem Grundstückseigentümer per Bescheid die Beseitigung des Tores auf dem öffentlich gewidmeten Weg zu verfügen.

Damit konnte dem Anliegen entsprochen und die freie Benutzbarkeit des öffentlichen Weges für den Petenten und die Allgemeinheit sichergestellt werden.
Autor: khh

Kommentare
organum
23.03.2017, 23.33 Uhr
das wär auch ein Muster für Kleinberndten
zu hoffen ist, dass auch die Zuständigen der Stadtverwaltung Sondershausen diesen Artikel lesen. Vielleicht beenden sie dann den sinnlosen Kampf gegen die Bürger Kleinberndtens und ihre Angewohnheit, über das Mühlenköpfchen zu spazieren.
Kleinberndtner
27.03.2017, 13.32 Uhr
Sondershäuser Filz
Im Falle Kleinberndten´s ist die Sachlage hingegen noch deutlich unstrittiger als im obigen Artikel. Immerhin ist die Stadt Sondershausen Grundstückseigentümer des streitigen Weges. Umso unverständlicher warum der Bürgermeister sich trotz des eindeutigen Votums der Kleinberndtner Bürger für eine Entwidmung des beliebten Wanderwegs einsetzt.

Aber das Ergebnis von Gefälligkeitsgutachten, jahrzehntelanger Veternwirtschaft, alten Seilschaften und einer komplett erstarrten Kommunalpolitik darf man seit längerem schon an einer langsam vor sich hin sterbenden Sondershäuser Innenstadt bewundern. Weiter so!!
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr