eic kyf msh nnz uhz tv nt
Sa, 10:30 Uhr
25.03.2017
Rechte und Pflichten beim Restaurantbesuch

Fragen & Antworten für interessierte Gourmets

Endlich ist ein Tisch im neuen und angesagten Restaurant der Stadt reserviert. Die Vorfreude ist riesig, löst sich vor Ort aber schnell in Luft auf. Der Grund: Bei der Tischreservierung gab es Probleme, das Essen ist miserabel und der Service lässt zu wünschen übrig. Doch müssen Gäste einen schlechten Services und ein ungenießbares Essen nicht einfach hinnehmen?



Welche Rechte und Pflichten Gäste bei der Tischreservierung, der Rechnung oder Doggy-Bags haben, erläutert Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer in Köln.

Muss der Gast etwas zahlen, wenn er die Tischreservierung storniert?
Reserviert der Gast einen Tisch im Restaurant, geht er mit dem Gastwirt eine bindende Verpflichtung ein. Erscheint der Gast dann nicht und bestellt den Tisch wieder ab, kommt es ganz darauf an, was er mit dem Gastwirt vereinbart hat, um mögliche Schadenersatzansprüche zu beziffern.

Anzeige symplr
Markus Mingers erklärt hierzu genauer: „Hat der Gast nur einen Tisch reserviert und eine Personenzahl genannt, kann die Bestellung unkompliziert storniert werden. Anders sieht es aus, wenn detaillierte Vereinbarungen getroffen wurden. Der Gastwirt hat hier Anspruch, vereinbarte Preise geltend zu machen und Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Allerdings ist die Erstattung eines entgangenen Gewinns vom Gastwirt eindeutig zu belegen.“

Hat der Gast das Recht auf Erstattung der Fahrkosten, wenn die Tischreservierung nicht eingehalten wird?
Erhält man trotz einer vorangegangen Reservierung im Restaurant keinen Tisch, muss der Gastwirt Ersatz leisten. „So ist dieser verpflichtet, Fahrtkosten zum Restaurant zu ersetzen oder sogar die Mehrkosten zu tragen, wenn der Gast in ein anderes Restaurant geht, in dem die gleichen Speisen teurer sind“, verrät der Rechtsexperte.

Wie lange muss ich auf einen reservierten Tisch warten, wenn dieser noch besetzt ist?
„Grundsätzlich ist eine Wartezeit im Restaurant von 30 Minuten zumutbar, auch wenn der Tisch reserviert ist. Das ist natürlich ärgerlich, aber im Rahmen. Wartet man länger als 30 Minuten auf einen Tisch, darf Schadenersatz gefordert werden“, beantwortet Mingers die Frage zur Wartezeit.

Kommt das Essen zu spät, darf der Gast dann die Rechnung kürzen?
Beträgt die Wartezeit auf das Essen mehr als 30 Minuten, kann am Ende ein Satz von bis zu 30 % der Rechnung einbehalten werden. „Das Restaurant muss solch eine Kürzung der Rechnung rechtlich hinnehmen“, betont Mingers.

Ist ein miserables Essen zu zahlen, das auch beim zweiten oder dritten Servieren nicht schmeckt?
Mingers: „Wichtig ist, dass der Gast das schlechte Essen auch umgehend beanstandet. Ist das Essen beim zweiten Servieren erneut ungenießbar, weil es verbrannt, verkocht oder ähnliches ist, kann der Gast verlangen, den Rechnungsbetrag mindern zu lassen oder gar gehen, ohne für das Essen zu zahlen.“

Wie lange muss man auf die Rechnung warten?
Hier gilt erst einmal: Ruhe bewahren. „Natürlich muss man keine Ewigkeiten auf die Rechnung im Restaurant warten, aber einfach ohne Bezahlung zu gehen, ist keineswegs ratsam“, so der Rechtsexperte. Lässt die Rechnung trotz mehrmaligen Nachfragens länger als 30 Minuten auf sich warten, sollte der Gast seine Adresse hinterlegen. So kann das Restaurant die Rechnung postalisch zukommen lassen.

Ist der Gastwirt verpflichtet, dem Gast die Reste einzupacken?
Die sogenannten Doggy-Bags (Essensreste-Boxen) sind mittlerweile zwar Alltag für viele Restaurants, dennoch steht es dem Gastwirt frei, Reste des Menüs für zu Hause einpacken zu lassen. „Es gibt rechtlich keinen Anspruch für den Gast, sein Essen, das er im Restaurant nicht aufisst, mit nach Hause nehmen zu dürfen. Denn er bezahlt für den Verzehr des Essens im Restaurant, nicht für das Essen selbst“, erklärt Mingers die rechtlichen Hintergründe.

Der Service ist mies, wie kann man dagegen vorgehen?
„Auch wenn es landläufig heißt, der Kunde sei König, ist das in der Realität noch lange nicht überall so. Eine unfreundliche Bedienung kann mit einer Preisminderung von bis zu 20 % bestraft werden. Wenn es dennoch gut gemundet hat, sollte der Gast die Speisen außen vor lassen und einfach kein Trinkgeld geben“, rät Mingers.
Muss der Letzte am Tisch die Rechnung übernehmen?

Mingers: „Ganz klar: Der Letzte muss nicht die Rechnung zahlen. Auch der letzte Gast am Tisch muss nur das bezahlen, was er auch bestellt hat. Hier hat der Gastwirt keine Ansprüche gegenüber dem verblieben Gast. Der Wirt muss selbst sicherstellen, z. B. durch einzelnes Abkassieren, dass alle Rechnungsbeträge auch beglichen werden.“

Gibt es Schadenersatzansprüche, wenn das Essen schlecht war und etwa Magenprobleme folgen?
„Grundsätzlich gestaltet es sich schwierig, am Ende nachzuweisen, ob die körperlichen Schäden durch ein jeweiliges Restaurant bzw. dessen Speisen verursacht wurden. Kann dies aber bewiesen werden, ist der Gastwirt schadenersatzpflichtig“, hält Mingers abschließend fest.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr