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Fr, 15:19 Uhr
19.05.2017
Verdoppelung der Zahlungen erwartet

Neues Unterhaltsvorschussgesetz startet zum 01.07.2017


Viele Alleinerziehende im Landkreis hatten die Gesetzesnovelle bereits zum 01.01.2017 erwartet. Bisher wurde Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende von Kindern zwischen dem 0. -12. Lebensjahr und längstens 72 Monate gezahlt. Wie es jetzt läuft, hat kn aus dem Landratsamt erfahren...

Da nach dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz nun auch alleinerziehende Elternteile von Kindern zwischen 0 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keinen oder unzureichenden Unterhalt erhalten, antragsberechtigt werden, hatte sich bereits seit Anfang des Jahres eine Vielzahl von Antragstellern beim Jugend- und Sozialamt gemeldet.

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Bisher mussten die 4 Sachbearbeiter vor Ort die Bürgerinnen und Bürger vertrösten. Dennoch gab man allen Interessierten die Möglichkeit sich für das Eintreten der Gesetzesänderung bereits vorab registrieren zu lassen.

Der Beschluss und die Verkündung des neuen Gesetzes werden für Anfang Juni mit Wirkung zum 01.07.2017 erwartet. Bis dahin bereitet man sich im Kreis durch die Aufstockung des Personals und Schulungen der Mitarbeiter bestmöglich auf die neue Situation vor.

Besonders in der Altersgruppe der 12-18jährigen Kinder wird das Prüfverfahren für die Sachbearbeiter im Unterhaltsvorschuss ein Mammutprojekt. Das neue Unterhaltsvorschussgesetz berücksichtigt nur Kinder in der besagten 3. Altersstufe sowie deren Elternteil, wenn sie keine Leistungen nach dem ALG II beziehen oder der beantragende Elternteil zur aufstockenden Leistung mindestens 600 € Bruttoeinkommen einbringt.

Auch wenn durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss für das betreffende Kind keine Leistungen mehr vom Jobcenter gezahlt werden müssen, ist ein Anspruch gegeben. Für die Fälle der unter 12jährigen bleibt der Anspruch wie bisher bestehen. Die Höchstleistungsdauer jedoch entfällt komplett.

Bisher hatte man im Jugend- und Sozialamt jährlich ca. 1,2 Millionen für 630 bestehende Leistungsfälle gezahlt. Mit Eintreten der Gesetzesänderung richtet man sich im Kyffhäuserkreis auf eine Verdoppelung der Fallzahlen sowie der Ausgaben ein.
Autor: khh

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