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Mo, 08:35 Uhr
22.05.2017
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Hauptlast nur auf den Normalbürger umgelegt?

Wer beim Wasserverbrauch spart, der wurde bis jetzt beim Schmutzwasserverbrauch bestraft!!!! Dazu diese Meldung des Vereins Haus & Grund Heldrungen u. Umgebung...

Probleme hier, Probleme da. Da gibt’s seit dem 28.03.2015 eine neue Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beim Abwasserzweckverband Thüringer Pforte Oldisleben, die es zulässt, dass der Wasserverbrauch, trotz geeichter Wasseruhren, seit Jahren (2014) geschätzt wird, wenn der Verband meint, der Wasserverbrauch bei den Gebührenzahlern sei zu niedrig – entgegen Ihrer Satzung, hier steht nämlich im § 4 unter anderem auch, dass die Wassermengen zu schätzen sind, wenn die zugeführten Mengen nicht durch den Wasserzähler nachgewiesen werden.

Ein weiterer Nachteil gegenüber dem Eigentümer ist, wenn dieser mehrere Wasseranschlüsse auf seinem Grundstück hat. Hierbei wird die Grundgebühr nicht eines jeden einzelnen Wasserzählers zusammengerechnet, nein, es gibt dabei eine Stafflung, wodurch der AZV ebenfalls weitaus höhere Grundgebühren einnehmen darf (§ 3). Wie bekannt, besitzen fast alle Kommunen im Verbandsgebiet einen Mischwasserkanal und trotzdem wird das ankommende „Mehrwasser“ nur auf die Kosten des Schmutzwassers umgelegt.

Es kann und darf doch nicht sein, dass der Bürger, der sein Wasser spart, durch den Abwasserzweckverband bestraft wird und mehr Verbrauchsgebühren an den AZV bezahlen muss, als die geeichte Wasseruhr aussagt. Hierbei sollte schnellstmöglich die Kalkulation und die Satzung überprüft werden, auch ohne Gerichtsentscheidung. Generell sollten alle Brunnen Wasserzähler bekommen und der tatsächliche Verbrauch eines Jeden Berücksichtigung finden. Es erweckt den Eindruck, dass die Hauptlast nur auf den Normalbürger umgelegt wird, um Firmen und Geschäfte, die ebenfalls Ein- und Ausgaben haben, zu entlasten.

Doris Weber
Vorsitzende von Haus & Grund Heldrungen u. Umgebung e. V.
Autor: khh

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