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Do, 15:45 Uhr
15.06.2017
Kommunalpolitiker äußern sich

Reformstopp wegen eines verspäteten Protokolls?

Und dafür wird Steuergeld verschwendet, lächerlich! Unabhängig, wie jeder zu dieser Reform steht. Dazu eine Meldung der Freien Wähler Kyffhäuserkreis...

Die Leitlinien der Landesregierung sind nun sogar höchstrichterlich abgesegnet. Mit der Nichtigkeit des Vorschaltgesetzes sind auch alle kommunalen Klagen dagegen hinfällig.

Das Vorschaltgesetz wäre ja rechtlich nicht nötig gewesen!

Und wenn das Gesetz vom Landtag, ohne Änderungen und Nachbesserungen für die Kommunen, dann doch so beschlossen wird, ändert sich einiges, wie den Antworten der Landesregierung zu entnehmen ist!

Ob wir es nun wollen oder nicht, ohne Zusage für einen Bestandsschutz zu unserer Gemeinde Kyffhäuserland von der Landesregierung, werden wir nicht nur Kyffhäuserland, sondern auch die Eigenständigkeit unserer Ortsteile verlieren, wenn wir nicht selbst handeln!

Meine Fragen: und die Antworten gleich dahinter von den Regierungsfraktionen

1. Besteht die Möglichkeit der Auflösung der Gemeinde Kyffhäuserland und der Anschluss der einzelnen Ortsteile nach Bad Frankenhausen oder Sondershausen in der Freiwilligkeitsphase?

Antwort:

Ja, in der freiwilligen Phase ist es möglich, dass sich die Gemeinde auflöst und die einzelnen Ortsteile sich anschließend verschiedenen Gemeinden zuordnen lassen. Die Stadt Rastenberg (LK SM) hat bereits diesbezügliche Beschlüsse gefasst.



2. Müssen wir unbedingt beim Auseinanderbrechen der Ortsteile externe Hilfe für das Berechnen der Schulden und Vermögensteilung in Anspruch nehmen?

Antwort:

Die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Gemeinden unterliegt der Vertragsfreiheit. Solang sich die Beteiligten einig sind, bedarf es keiner Gutachter/externer Beauftragter. Einigen sich die Beteiligten nicht, wird es wohl nicht ohne Hinzuziehung externer Gutachter gehen.



3. Was passiert mit unserer Gemeinde Kyffhäuserland, wenn wir die Freiwilligkeitsphase nicht nutzen und dann zwangseingemeindet werden? Behalten wir dann noch unseren Ortsteilstatus, Ortsteilrat, Ortsteilverfassung?

Oder gibt es dann nur noch z.B. Stadt Bad Frankenhausen OT Kyffhäuserland und die Ortsteile fallen erstmal weg? Wann können dann die Ortsteile, mit Besättigung eines Stadtratsbeschlusses wieder gegründet werden?

Antwort:

In der gesetzlichen Phase der Neugliederung soll es nur die Bildung von Einheitsgemeinden (Eingemeindungen) geben. Gesetzlich wäre die Gemeinde Kyffhäuserland als Ganzes ein Ortsteil. 45 ThrKO regelt, dass die Einteilung der Gemeinde in Ortsteile durch Regelung in der Hauptsatzung erfolgt. D.h. nach dem Inkrafttreten der Neugliederung und erfolgter Wahl des Gemeinderates ist dieser "Herr des Verfahren". Änderungen der Hauptsatzung bedarf der qualifizierten Mehrheit.

Mario Merten
Freie Wähler Kreisverband Kyffhäuserkreis
Autor: khh

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