Fr, 10:30 Uhr
28.07.2017
Neues aus Roßleben
Bebauungsplan und Stadtentwicklung
Die Stadtverwaltung Roßleben informiert über Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Roßleben bis 2030 und über die Änderung eines Bebauungsplans...
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Roßleben 2030
Stadtentwicklung ist ein Prozess, der ständigen Einflüssen, Trends und permanenten Veränderungen unterliegt, wie die Stichworte demografische Veränderungen, Klimawandel und technischer Fortschritt verdeutlichen. Vieles wirkt von außen auf unsere Stadt und deren Entwicklung ein, ohne dass wir einen nennenswerten Einfluss haben.
Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Roßleben kann HIER alsPDF-Dokument angesehen/ausgedruckt werden:
http://www.stadt-rossleben.de/v3/aktuelles/pdf/isek.pdf
1. Änderung des Bebauungsplan
1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Dörfling/ Kuhrain des OT Schönewerda in Roßleben, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Roßleben hat am 01.06.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, in der Fassung vom Mai 2017 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.07. bis zum 15.08. öffentlich auszulegen.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier:
http://www.stadt-rossleben.de/v3/index.html
Autor: khhIntegriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Roßleben 2030
Stadtentwicklung ist ein Prozess, der ständigen Einflüssen, Trends und permanenten Veränderungen unterliegt, wie die Stichworte demografische Veränderungen, Klimawandel und technischer Fortschritt verdeutlichen. Vieles wirkt von außen auf unsere Stadt und deren Entwicklung ein, ohne dass wir einen nennenswerten Einfluss haben.
Das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Roßleben kann HIER alsPDF-Dokument angesehen/ausgedruckt werden:
http://www.stadt-rossleben.de/v3/aktuelles/pdf/isek.pdf
1. Änderung des Bebauungsplan
1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Dörfling/ Kuhrain des OT Schönewerda in Roßleben, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Roßleben hat am 01.06.2017 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, in der Fassung vom Mai 2017 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.07. bis zum 15.08. öffentlich auszulegen.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier:
http://www.stadt-rossleben.de/v3/index.html
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