Do, 00:11 Uhr
07.09.2017
Aus dem Kreisausschuss
Behindertenbeirat soll mehr Gewicht bekommen
Im Kreisausschuss ging es gestern um die 3. Änderungssatzung zur Satzung des Kyffhäuserkreises für die/den Beauftragte(n) für Menschen mit Behinderungen...
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die 3. Änderungssatzung zur Satzung des Kyffhäuserkreises für die/den Beauftragte(n) für Menschen mit Behinderungen zu beschließen.
Gemäß § 19 des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGlG) können die Landkreise einen kommunalen Beauftragten zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik bestellen. Näheres wird durch Satzung bestimmt.
Änderungen siehe hier:
Text alt-neu
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Am 14.12.16 gründete sich in Sondershausen ein Behindertenbeirat des Kyffhäuserkreises bestehend aus Vertretern von Vereinen und Verbänden, die Interessen behinderter Menschen wahrnehmen. Mit vorliegender Satzungsänderung soll der Status dieses Gremiums kommunalrechtlich eingeordnet werden.
Damit verbunden ist eine Erhöhung der Sachkostenpauschale, die der Beauftragten zur Verfügung gestellt wird. Ziele der Neuregelung sind eine verbesserte Zusammenarbeit und Kommunikation der zahlreichen Akteure in einem breitgefächerten Themenspektrum (Bau, Verkehr, Gesundheit, Sozialleistungen u.a.).
Diskussionen gab es nicht.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag, die 3. Änderungssatzung zur Satzung des Kyffhäuserkreises für die/den Beauftragte(n) für Menschen mit Behinderungen zu beschließen.
Gemäß § 19 des Thüringer Gesetzes zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGlG) können die Landkreise einen kommunalen Beauftragten zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik bestellen. Näheres wird durch Satzung bestimmt.
Änderungen siehe hier:
Text alt-neu
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Am 14.12.16 gründete sich in Sondershausen ein Behindertenbeirat des Kyffhäuserkreises bestehend aus Vertretern von Vereinen und Verbänden, die Interessen behinderter Menschen wahrnehmen. Mit vorliegender Satzungsänderung soll der Status dieses Gremiums kommunalrechtlich eingeordnet werden.
Damit verbunden ist eine Erhöhung der Sachkostenpauschale, die der Beauftragten zur Verfügung gestellt wird. Ziele der Neuregelung sind eine verbesserte Zusammenarbeit und Kommunikation der zahlreichen Akteure in einem breitgefächerten Themenspektrum (Bau, Verkehr, Gesundheit, Sozialleistungen u.a.).
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