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Fr, 08:20 Uhr
08.09.2017
Polizeibericht

Schüsse lösen Großeinsatz aus

Nachdem Anwohner gestern Abend Schüsse gehört hatten, wurde in Leinefelde ein Großeinsatz der Polizei ausgelöst, Spezialkräfte aus Erfurt rückten an. Die Situation wurde erst Stunden später geklärt...

Zu einem Großeinsatz der Polizei kam es in der vergangen Nacht in Leinefelde. Anwohner hatten gestern Abend, gegen 19.30 Uhr, die Polizei über Schüsse in der Südstraße informiert.

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Da der Betroffene, ein 63-jähriger Mann, auf Klingeln und Klopfen nicht reagierte und er in Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, kamen Spezialkräfte aus Erfurt zum Einsatz.

Kurz nach 03.00 Uhr öffnete dann der Mann seine Wohnungstür. Er wurde vorläufig festgenommen. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung stellten die Ermittler zahlreiche Schreckschusswaffen und Munition sicher.

Der 63-Jährige wurde wieder auf freien Fuß gesetzt. Er hat angegeben, auf eine Katze geschossen zu haben. Gegen ihn wird nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Zudem muss die zuständige Waffenbehörde klären, ob der Mann noch die erforderlichen Voraussetzungen für den Besitz von Waffen erfüllt.
Autor: red

Kommentare
Stachel
08.09.2017, 08.41 Uhr
Was für eine Geschichte...
Wie muss man sich das vorstellen? 19.30Uhr fallen Schüsse, Beamte rücken an, klingeln und klopfen dann ununterbrochen bis 03.00Uhr in der Nacht? Die haben aber Sitzfleisch. Hut ab!

Zum Besitz einer Schreckschusswaffe bedarf es im übrigen keiner waffenrechtlichen Erlaubnis. Schreckschusswaffen sind frei ab 18 Jahren zu erwerben.
DeWalter
08.09.2017, 08.55 Uhr
Schnelle Reaktion?
@Fritz
Leider reagiert die Polizei im Südharz meiner Erfahrung nach nicht schnell genug. IN NdH, Sundhäuser Str/Hallesche Str randalieren regelmäßig Jugendgruppen, auch Einbrüche auf das benachbarte Gelände der Nutzfahrzeuge-Werkstatt werden regelmäßig Einbrüche beobachtet, doch leider kommen die Beamten (wenn überhaupt) viel zu spät, so dass die Täter bereits verschwinden können.
Vieles könnte aufgeklärt werden, wären die Polizisten stets zeitnah vor Ort.
I.H.
08.09.2017, 09.14 Uhr
Wenn überhaupt, dann Immissionsschutzgesetz
Der Mann hat auf seinem Grundstück, also seinem befriedeten Besitztum, um 19:30 Uhr mit einer PTB Waffe geschossen. Das darf er. Dafür braucht er nicht einmal einen kleinen Waffenschein. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt überhaupt nicht vor! Und ob der Knall einer PTB Waffe um 19:30 ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz ist, muss erst mal gemessen werden.
tannhäuser
08.09.2017, 12.21 Uhr
Beim nächsten Mal...
...gehts schneller!

Irgendein Nachbar wird sich schon finden, der "aus Versehen" fallen lässt, es könnte sich um einen Reichsbürger handeln und es würde süsslich riechen!

Dann kommt die ganz grosse Kavallerie und Grundstück/Haus/Wohnung sind schneller gestürmt als der neugierigste Nachbar sein Fenster schliessen kann.

Aber wer auf Tiere schiesst kann meinetwegen verpackt wie Hannibal Lecter die nächsten 48 Stunden in tiefsten Loch verbringen!
tannhäuser
08.09.2017, 12.27 Uhr
Ergänzung
Ich meinte Schiessen aus Lust an Tierquälerei!

Waidmännisch korrekte Jagd oder zur Abwehr einer Gefahr nehme ich davon aus.
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