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Mi, 09:24 Uhr
13.12.2017
Meldung aus dem Landratsamt

Mehr Geld für Jugendarbeit im Kyffhäuserkreis

Im Jugendhilfeausschuss ging es um die Änderungen der Zuschüsse für Jugendarbeit durch Erhöhung des Zuschusses des Freistaat Thüringen innerhalb der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung- Jugendpauschale“ ab dem Haushaltsjahr 2018...

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschloss die Vorlage der Verwaltung des Jugend- und Sozialamtes zur Erhöhung der Haushaltsmittel für die Verträge der Bereichsjugendpfleger/innen und Mitarbeiter/innen der Häuser der offenen Tür sowie der Zuschüsse an Vereine und Verbände ab 01.01.2018.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Der Freistaat Thüringen wird zum 01.01.2018 die Mittel der „Örtlichen Jugendförderung- Jugendpauschale“ erneut erhöhen.

Der Kyffhäuserkreis erhält durch diese Erhöhung 99.025,00 €uro mehr Zuschuss.

Die Mittel werden zum einen für die Lohnangleichung der Mitarbeiter/innen bei den freien Trägern der Jugendhilfe verwendet. Insbesondere werden die Bereichsjugendpfleger/innen und die Mitarbeiter/innen der Häuser der offenen Tür berücksichtigt, mit denen Verträge mit dem Landkreis bestehen. Durch die Angleichung werden alle Maßnahmen, die durch Verträge im Bereich des Jugend- und Sozialamtes des Kyffhäuserkreises vereinbart sind, nun gleich behandelt.

Durch die Richtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ (kurz auch Schulsozialarbeit) werden die Schulsozialarbeiter/-innen schon seit 2013 tarifgerecht entlohnt. Ab 01.01.2018 werden auch alle Fachkräfte mit staatlicher Anerkennung in der Bereichsjugendpflege und in den Jugendhäusern mind. mit der Entgeltgruppe 9 Stufe 1 bezahlt. Mitarbeiter/innen ohne (Fach)Hochschulabschluss in der Tätigkeit einer anerkannten Fachkraft sind mind. mit der Entgeltgruppe 8 Stufe 1 zu entlohnen.

Für alle Bereichsjugendpfleger/innen, Mitarbeiter/innen der Häuser der Offenen Tür und den Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. im Rahmen der Jugendverbandsarbeit wurde diese Regelung und Finanzierung entsprechend angepasst. Für eine Vollzeitstelle erhalten die Träger Pauschale-Personalkosten in Höhe von 48.000€ (anteilige Reduzierung bei Teilzeitstellen). Hinzukommen für die Bereichsjugendpfleger 2.000€ Sachkosten/ Stelle (anteilige Reduzierung bei Teilzeitstellen), 2.500€ Sachkosten für die Arbeit der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings und 20% Sachkosten in Bezug auf die Personalausgaben bei den Kompetenzzentren JuST und Domizil. 66.425,00€ sind für die Anpassungen nötig.

Die erhöhten Zuschüsse sollen nicht nur in die Anpassung der Personalkosten fließen, auch die Zuschüsse an Vereine und Verbände sollen steigen. Dafür sind ab 01.01.2018 32.600€ geplant. Darunter fallen z.B. die Förderung von pädagogischem Arbeitsmaterial, Betriebskostenzuschüsse oder Zuschüsse zu Ferienfreizeiten.

Damit werden sowohl haupt- wie auch ehrenamtliche Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis ab 2018 noch einmal gestärkt und gefördert.

Eine Erhöhung der Anteile der Kommunen ist nicht vorgesehen.
Autor: khh

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