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Do, 21:04 Uhr
08.03.2018
Meldung aus der Wirtschaftswelt

Landwirtschaft als mögliche Form der Inklusion

Wie können Arbeitsumgebungen so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderungen eine gelingende Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden kann? Welche Möglichkeiten der Inklusion in landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe bietet das neue Bundesteilhabegesetz? Welche Rahmenbedingungen gilt es zu klären? Dazu diese Meldung über ein Symposium von Thüringer Ökoherz e. V...

Diesen Fragen nahm sich das 2. Mitteldeutsche Symposium zur Sozialen Landwirtschaft an. Gemeinsam mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen des Freistaats Thüringen Joachim Leibiger und der Sozialministerin Heike Werner, weiteren Vertretern der Ministerien, sozialen Institutionen und Landwirt*innen diskutierte das Beratungszentrum Soziale Landwirtschaft, angegliedert an den Thüringer Ökoherz e.V., am 02.03.2018 im Augustinerkloster Erfurt, wie Inklusion in landwirtschaftliche Betriebe gut funktionieren kann.

Landwirtschaft als mögliche Form der Inklusion (Foto: Thüringer Ökoherz e. V.) Landwirtschaft als mögliche Form der Inklusion (Foto: Thüringer Ökoherz e. V.)

Podiumsdiskussion mit Landwirten, Sozialen Institutionen und Netzwerken der Sozialen Landwirtschaft Foto: Thüringer Ökoherz e. V.

Anhand gut funktionierender Praxisbeispiele und einer Diskussion zwischen Landwirt*innen, sozialen Institutionen und Vertretern der verschiedenen Netzwerke Soziale Landwirtschaft wurde dargestellt, welchen Rahmen es braucht. Deutlich wurde: es braucht zum einen ein gutes Konzept, zum anderen braucht es die Kommunikation des Konzepts. Seitens des Landwirts/ der Landwirtin braucht es für eine gelingende Soziale Landwirtschaft Klarheit darüber, was er/ sie will. Klare Absprachen zwischen dem Sozialen Träger und dem*r Landwirt*in sowie eine offene Kommunikation sind Grundvoraussetzung.

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Auch wenn sich die Umsetzung der Sozialen Landwirtschaft in Thüringen im Vergleich zu manch anderem Bundesland auf einem guten Weg befindet, wurde doch wieder einmal deutlich, dass es an klaren Strukturen fehlt. Und auch die sind für viele Landwirte*innen Voraussetzung, um das Projekt Soziale Landwirtschaft zu wagen.

In Zukunft gilt es für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung in landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe, sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen, dem neuen Bundesteilhabegesetz und den daraus folgenden Möglichkeiten, bspw. dem Anderen Anbieter, auseinanderzusetzen. Hier wünschen sich die Landwirt*innen Unterstützung bei der Umsetzung und Realisierung Ihrer Projekte, die sich auch finanziell rentieren müssen.

Landwirtschaft als mögliche Form der Inklusion (Foto: Thüringer Ökoherz e. V.) Landwirtschaft als mögliche Form der Inklusion (Foto: Thüringer Ökoherz e. V.)

Gruppenfoto mit Sozialministerin Heike Werner Foto: Thüringer Ökoherz e. V.
Das Beratungszentrum Soziale Landwirtschaft wird sich auch weiterhin bemühen, Strukturen zu ebnen, die es dem*r Landwirt*in und der Sozialen Institution ermöglichen, gemeinsam Projekte zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen zu realisieren, und ist als Ansprechpartner da.

Thüringer Ökoherz e. V.
Autor: khh

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