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Di, 17:40 Uhr
17.07.2018
Meldung aus dem Landratsamt

Geflügelhalter aufgepasst

Information für Geflügelhalter zu Ausbrüchen der Newcastle Krankheit in den Beneluxstaaten. Dazu diese Meldung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis...


Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises informiert alle Geflügelhalter über ein Seuchengeschehen in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden. In diesen Ländern sind bisher 13 Ausbrüche der Newcastle Krankheit (ND) festgestellt worden.

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Aus diesem Grund wird auf § 7 Abs. 1 der Geflügelpest Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3538) hingewiesen, der die Impfpflicht für Hühner und Truthühner wie folgt festlegt:

„Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen.“
Autor: khh

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