Di, 17:40 Uhr
17.07.2018
Meldung aus dem Landratsamt
Geflügelhalter aufgepasst
Information für Geflügelhalter zu Ausbrüchen der Newcastle Krankheit in den Beneluxstaaten. Dazu diese Meldung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis...
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises informiert alle Geflügelhalter über ein Seuchengeschehen in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden. In diesen Ländern sind bisher 13 Ausbrüche der Newcastle Krankheit (ND) festgestellt worden.
Aus diesem Grund wird auf § 7 Abs. 1 der Geflügelpest Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3538) hingewiesen, der die Impfpflicht für Hühner und Truthühner wie folgt festlegt:
Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen.
Autor: khhDas Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kyffhäuserkreises informiert alle Geflügelhalter über ein Seuchengeschehen in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden. In diesen Ländern sind bisher 13 Ausbrüche der Newcastle Krankheit (ND) festgestellt worden.
Aus diesem Grund wird auf § 7 Abs. 1 der Geflügelpest Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3538) hingewiesen, der die Impfpflicht für Hühner und Truthühner wie folgt festlegt:
Der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes hat die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität der Tiere gegen die Newcastle-Krankheit vorhanden ist. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer Nachweise zu führen.
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