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Di, 19:45 Uhr
17.07.2018
Luftrettungs-Anbieter muss unerlaubte Geschäftspraktik einstellen

Klage der Verbraucherschützer erfolgreich

Im Prozess gegen die TC Medical Air Ambulance Agency GmbH hat sich das Landgericht Koblenz auf die Seite der Verbraucherzentralen gestellt. Das Unternehmen ließ an der Haustür Mitgliedschaften unterschreiben, die bei einem Unfall eine Luftrettung zusichern. Ohne, dass die Kunden es wussten, und ohne die nötige Erlaubnis wurde zugleich eine Versicherung verkauft. Das Unternehmen agierte verstärkt in Südthüringen...


Die TC Medical Air Ambulance Agency GmbH darf vorerst keine Versicherungen mehr verkaufen. Denn dazu fehlt ihr die nötige Erlaubnis. Ohne diese vorweisen zu können, hatte das Unternehmen seine Mitarbeiter auf Tour geschickt. Mit Schwerpunkt in Südthüringen überrumpelten sie Verbraucher an der Haustür.

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Unter dem Vorwand, eine Umfrage durchzuführen, mogelten sie sich in die Wohnungen. Sie fragten nach Unfällen von Deutschen im Ausland. Erst später begannen sie ein Verkaufsgespräch und boten eine zweijährige Mitgliedschaft bei der TC Medical Air Ambulance Agency an.

Das Unternehmen warb damit, für 108 Euro pro Jahr Menschen nach einem Unfall über die Luft in ein Krankenhaus zu bringen. Was den Verbrauchern im Gespräch nicht deutlich gemacht wurde: Mit ihrer Unterschrift traten sie auch in eine Gruppenversicherung für Auslandsreisen ein. Die hatte die TC Medical Air Ambulance Agency mit der Würzburger Versicherungs-AG geschlossen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat gegen den unerlaubten Vertrieb der Versicherungen geklagt. Das Landgericht Koblenz verurteilte die TC Medical Air Ambulance Agency nun, damit aufzuhören. Hält sie sich nicht daran, drohen ihr 250.000 Euro Strafe. Das Gericht bestätigte: Auch, wenn nur der Beitritt in eine Gruppenversicherung vermittelt wird, brauchen die Vermittler dafür eine entsprechende Erlaubnis. Die wird von der Industrie- und Handelskammer erteilt.

„Das Urteil ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz“, sagt Andreas Behn, Fachberater für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Ihm sind mehrere Fälle aus Wohnvierteln in Südthüringen bekannt, in denen viele Senioren und zahlreiche Familien mit geringerem Einkommen leben.

Der Jurist prangert die Art an, mit der das Unternehmen seine Geschäfte machte. „Kein Produkt ist so gut, dass man es gleich an der Haustür kaufen muss“, warnt Andreas Behn. „Lassen Sie sich niemals überrumpeln und unter Druck setzen.“ Hellhörig sollte den Verbraucher auch Folgendes machen: Als Dankeschön erhielten die neuen Kunden der Luftretter ein kostenloses Zeitschriften-Abo zur Probe. Das geht nach einer gewissen Zeit automatisch in ein kostenpflichtiges über.

Die TC Medical Air Ambulance Agency GmbH hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Autor: red

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