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Di, 00:51 Uhr
23.10.2018
Neues aus Roßleben

Freiwillige Neugliederung

Nur noch bis 2. November können in Roßleben die Unterlagen zur Freiwilligen Neugliederung können noch im Rathaus Roßleben eingesehen werden. Dazu diese Meldung aus der Stadtverwaltung Roßleben...

Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Roßleben (einschließlich der Ortsteile Bottendorf und Schönewerda) zum Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) (Drucksache 6/6060)
sowie zum Änderungsantrag der Thüringer Landtagsfraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30. August 2018 (Vorlage 6/4530))

Der oben genannte Gesetzentwurf der Landesregierung und der oben genannte Änderungsantrag sehen Strukturänderungen für die Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Thüringen vor. Für die Stadt Roßleben sind folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:

§ 15 § (§ 16 nach Änderungsantrag):
Die Städte Roßleben und Wiehe sowie die Gemeinden Donndorf und Nausitz werden aufgelöst. Aus den Gebieten der aufgelösten Städte und Gemeinden wird eine Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürKO gebildet. Diese ist Rechts¬nachfolgerin der aufgelösten Städte und Gemeinden. Die nach Absatz 6 Satz 2 neu gebildete Stadt führt den Namen "Roßleben-Wiehe" und ist berechtigt, die Bezeichnung "Stadt" zu führen.

Der oben genannte Gesetzentwurf der Landesregierung und der oben genannte Änderungsantrag liegen in der Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 2. November 2018 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Roßleben im Rathaus der Stadt Roßleben, Raum 2.03 (Sekretariat), Schulplatz 6, 06571 Roßleben, zur Einsichtnahme aus. Die Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Roßleben lauten wie folgt:
Montag geschlossen
Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
und nach Vereinbarung.

Außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten kann die Einsichtnahme in den Gesetzentwurf und in den Änderungsantrag im Hauptamt, Raum 3.09 des Rathauses, vereinbart werden (telefonisch unter 034672 863-0, per E-Mail unter info@stadt-rossleben.de).
Anhörungsberechtigt sind alle im Gebiet der Stadt Roßleben (einschließlich der Ortsteile Botendorf und Schönewerda) wohnenden Einwohnerinnen und Einwohner.

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Der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag werden zusätzlich zur Auslegung im Internet auf der Homepage der Stadt Roßleben www.stadt-rossleben.de zum Download als PDF-Datei bereitgestellt. Die Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens, weil es unerlässlich ist, dass der Gesetzgeber die Meinung der durch die von ihm zu treffenden Maßnahmen betroffenen Gemeinden und der Einwohner, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnen, kennt und in seine Entscheidung einbezieht.

Stellungnahmen zum Gesetzentwurf und zum Änderungsantrag sind bis zum Ende der Anhörungsfrist (d.h. bis spätestens 2. November 2018) schriftlich zu senden an das Landratsamt Kyffhäuserkreis, Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen
Autor: khh

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