eic kyf msh nnz uhz tv nt
Sa, 00:06 Uhr
04.04.2020
Landespolitiker äußern sich

Land schließt Kindergartenpakt mit Kommunen und Trägern

Dazu diese Meldung aus dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport...

Sicherheit für Erzieherinnen und Erzieher an Thüringens Kindergärten: Das Land hat sich am Freitag mit dem Gemeinde- und Städtebund und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege auf einen Kindergartenpakt zur finanziellen Abfederung der Kindergartenschließungen verständigt.

Darin fließt die in der vergangenen Woche getroffene Grundsatzentscheidung der Landesregierung ein, dass das Land nicht nur seine Verpflichtungen bei der Finanzierung der Kinderbetreuung auch in Zeiten der Kindergartenschließungen weiter erfüllt, sondern auch eine Erstattung der Mindereinnahmen durch die entgangenen Elternbeiträge zahlt.

Dadurch werden die Kommunen und Träger in die Lage versetzt, u.a. auf die Einziehung der Elternbeiträge zu verzichten sowie Erzieherinnen und Erzieher weiter so zu entlohnen, wie es vor den Kindergartenschließungen vertraglich vereinbart war. Die Partner des Pakts appellieren nun gemeinsam an alle Gemeinden und Träger von Kindertageseinrichtungen, so zu verfahren.

Anzeige symplr
Bildungsminister Helmut Holter begrüßt die Einigung mit dem Gemeinde- und Städtebund und den Verbänden. „Der Pakt stellt sicher, dass Erzieherinnen und Erzieher weiter ihr volles Nettogehalt erhalten können. Bei den Schulen haben wir immer gesagt: Die Schulen sind zwar zu, aber das Lernen geht weiter. Ähnlich ist es auch bei den Kindergärten: Die Kindergärten sind zwar zu, aber die Arbeit darin geht weiter. Nicht nur, weil inzwischen fast 5.000 Kindergartenkinder in Notbetreuung sind, sondern auch, weil Erzieherinnen und Erzieher auch abseits der Notbetreuung wichtige Arbeit verrichten. Deshalb sollen sie auch keine Nachteile durch die Schließungen haben. Ich danke den Partnern des Pakts und auch den Gewerkschaften für das gemeinsam erreichte Ergebnis.“

Der Pakt enthält auch eine Regelung für den Fall, dass Träger mit dem Instrument der Kurzarbeit für Erzieherinnen und Erzieher arbeiten. So sollen die Kommunen auch in die Lage versetzt werden, gegenüber den freien Trägern Personalkosten anzuerkennen, die durch eine Aufstockung ggf. beantragten Kurzarbeitergeldes entstehen. Soweit jedoch Personalkosten auf Null reduziert werden, etwa indem Kurzarbeit ohne Aufstockung veranlasst wird, werden Elternbeiträge landesseitig nicht erstattet.

Das Land wird die Einzelheiten zur Erhebung (Verzicht, Erstattung, Verrechnung) und Refinanzierung der Elternbeiträge in einem Gesetz regeln.
Autor: khh

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr