Mo, 06:58 Uhr
01.10.2007
Neue Struktur im Kyffhäuserkreis
Nordhausen (nnz). Die vom Thüringer Landtag Ende Dezember 2005 beschlossene Behördenstrukturen wird im Kyffhäuserkreis am 15.10.2007 zu einem Ende kommen. Mit diesem Tag wird die Zweigstelle des Amtsgerichts Sondershausen in Artern aufgelöst werden...
Die Rechtssuchenden im Kyffhäuserkreis haben dann nur noch das Gericht in der Kreisstadt als Anlaufstelle. Bekanntermaßen wurde mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung von Gerichtsstandorten, das am 01.April 2006 in Kraft getreten ist, die Gerichtsorganisation im Freistaat entscheidend verändert. Mit der Zusammenlegung soll den Amtsgerichten eine flexiblere Gestaltung der internen Organisation, einen besseren Ausgleich der Arbeitsbelastung und eine stärkere fachliche Differenzierung ermöglicht werden. Mit dieser Strukturreform ist - nach Mitteilung des Thüringer Justizministeriums - die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Amtsgerichte auf lange Sicht gewährleistet.
Für den Kyffhäuserkreis hatte dies im letzten Jahr zur Folge, dass das Amtsgericht Artern zunächst seine Eigenständigkeit verlor und dann als Zweigstelle des Amtsgerichts Sondershausen weitergeführt wurde. Die räumliche Zusammenführung der beiden Amtsgerichte sollte nach Plänen des Justizministeriums erst 2011 erfolgen oder früher, wenn die Voraussetzungen für eine angemessene, dauerhafte bauliche Unterbringung am aufnehmenden Standort gegeben sind. Dies ist jetzt in Sondershausen eingetreten.
Wie der Direktor des Amtsgerichts Sondershausen, Volker Bressem, gegenüber der Presse mitteilte, sind die Ende Februar 2007 begonnenen Bauarbeiten in Sondershausen zu einem Ende gekommen. Es handelt sich dabei um kleinere Arbeiten des zuletzt 1996 renovierten Justizbaues in Sondershausen, der bekanntermaßen von 1851 bis 1918 das Gerichtsgebäude des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen war.
Für die Zeit vom 08.10.2007 bis 19.10.2007 finden daher sowohl an der Zweig- als auch an der Hauptstelle keine Sprechstunden statt. Ab dem 22.10.2007 sind die Sprechzeiten ausschließlich in Sondershausen.
Autor: nnzDie Rechtssuchenden im Kyffhäuserkreis haben dann nur noch das Gericht in der Kreisstadt als Anlaufstelle. Bekanntermaßen wurde mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung von Gerichtsstandorten, das am 01.April 2006 in Kraft getreten ist, die Gerichtsorganisation im Freistaat entscheidend verändert. Mit der Zusammenlegung soll den Amtsgerichten eine flexiblere Gestaltung der internen Organisation, einen besseren Ausgleich der Arbeitsbelastung und eine stärkere fachliche Differenzierung ermöglicht werden. Mit dieser Strukturreform ist - nach Mitteilung des Thüringer Justizministeriums - die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Amtsgerichte auf lange Sicht gewährleistet.
Für den Kyffhäuserkreis hatte dies im letzten Jahr zur Folge, dass das Amtsgericht Artern zunächst seine Eigenständigkeit verlor und dann als Zweigstelle des Amtsgerichts Sondershausen weitergeführt wurde. Die räumliche Zusammenführung der beiden Amtsgerichte sollte nach Plänen des Justizministeriums erst 2011 erfolgen oder früher, wenn die Voraussetzungen für eine angemessene, dauerhafte bauliche Unterbringung am aufnehmenden Standort gegeben sind. Dies ist jetzt in Sondershausen eingetreten.
Wie der Direktor des Amtsgerichts Sondershausen, Volker Bressem, gegenüber der Presse mitteilte, sind die Ende Februar 2007 begonnenen Bauarbeiten in Sondershausen zu einem Ende gekommen. Es handelt sich dabei um kleinere Arbeiten des zuletzt 1996 renovierten Justizbaues in Sondershausen, der bekanntermaßen von 1851 bis 1918 das Gerichtsgebäude des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen war.
Für die Zeit vom 08.10.2007 bis 19.10.2007 finden daher sowohl an der Zweig- als auch an der Hauptstelle keine Sprechstunden statt. Ab dem 22.10.2007 sind die Sprechzeiten ausschließlich in Sondershausen.
