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Mi, 23:21 Uhr
24.11.2010

Kooperation mit Nachbarn

Am Nachmittag begann die Novembersitzung des Kreisausschusses des Kyffhäuserkreistages. Hier in einem Punkt ging es um eine Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Nordhausen und um das Berufsschulnetz in Nordthüringen...

Vereinbarung zur Zusammenarbeit

Durch die vorgesehnen Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit des Landkreises Nordhausen und Kyffhäuserkreis soll die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung unter
Ausnutzung eines optimalen Personaleinsatzes erreicht werden, so der Landrat Peter Hengstermann (CDU) in der Begründung.

Dabei soll auf Grund der eingeschränkten finanziellen Ausstattung beider Landkreise auf
diesem Wege versucht werden, Maßnahmen zur Kostenoptimierung unter Ausnutzung von
Kosteneinspareffekten durch die Zusammenarbeit zu realisieren. Durch die Zusammenarbeit und durch die gemeinsame Erbringung von Leistungen wird die Effizienz des Verwaltungshandelns für die Bürger beider Landkreise erhöht.

In der Diskussion führte Vize-Landrat Georg Schäfer aus, dass es schon seit Jahren z.B. eine Kooperation mit Nordhausen hinsichtlich der Adoptionsvermittlungsstelle gibt. Aber rechtlich ist durchaus noch nicht alles in trockenen Tüchern, wie selbst Landrat Hengstermann einräumte. Das Problem liegt, wer haftet, wenn es ein Fehlentscheidung für den anderen Landkreis gibt? Für Sigrid Rössner (Die Linke) ist die Kooperation zwischen den Städten Sondershausen und Nordhausen kein gutes Beispiel und enthielt sich der Stimme, während die anderen Mitglieder eine Empfehlung an den Kreistag aussprachen.


Vereinbarung zum Berufsschulnetz

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, einer Vereinbarung eines einvernehmlich festgelegten Berufsschulnetzes der Landkreise Eichsfeld und Nordhausen, des Kyffhäuserkreises und des Unstrut-Hainich-Kreises ab dem Ausbildungsjahr 2011/2012 zuzustimmen. Grundlage bildet die gemeinsame Abstimmung der Landkreise, welche die Landräte am 19.07.2010 unterzeichnet haben.

Die Empfehlung erfolgte einstimmig. Die Vereinbarung, sollte sie von Kreistag bestätigt werden muss auch von den Kreistagen der anderen Landkreis bestätigt werden und ist jährlich fort zu schreiben.

Aus der Begründung der Kreisverwaltung

Ausgehend vom Gutachten zur Entwicklung der berufsbildenden Schulen vom April 2007, welches vom Thüringer Kultusministerium sowie vom Thüringer Landkreistag in Auftrag gegeben wurde, trafen sich die vier Nordkreise Thüringens, um auf die demografische Entwicklung sowie die sich ständig verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu reagieren.
In mehreren Beratungen, und zwar am 26.05.2010, am 11.06.2010 und am 19.07.2010 wurde über die weitere berufliche Bildung in ihren Regionen diskutiert.

Ziel war es, ein abgestimmtes Berufsschulnetz zu erarbeiten, mit dem in allen vier Landkreisen eine Optimierung und Effizienz in der beruflichen Bildung erreicht wird. Dabei wurden entsprechend der territorialen Gegebenheiten Schwerpunktausbildungen für die einzelnen Landkreise festgelegt, in denen sich der entsprechende Landkreis spezialisiert. Zur Festlegung der spezifischen Ausbildungsschwerpunkte in den Landkreisen wurden natürlich auch die wirtschaftlichen Besonderheiten beachtet, d. h. welche Betriebe sind verstärkt an welchem Standort ansässig, um eine enge Verbindung zwischen Betrieb und Berufsschule zu gewährleisten.

Damit wird weiterhin erreicht, dass konzentriert an bestimmten Standorten eine fachlich fundierte Ausbildung ermöglicht wird. Dem teilweise bisherigen Trend, dass jede Berufsschule alle Berufe ausbildet, kann somit entgegengewirkt werden. Die vorhandenen Ressourcen werden effektiver genutzt.

Mit dieser Ausrichtung auf Spezifika ist des Weiteren gesichert, dass den Vorgaben des TMBWK hinsichtlich der Klassenbildung entsprochen wird. Um eine Zulassung zur Ausbildung vom TMBWK zu erhalten, sind grundsätzlich 15 Azubis pro Klasse zu beschulen. Unterfrequentierte Klassen sollen zukünftig nicht mehr vom TMBWK genehmigt werden.

Mit der offiziellen Umsetzung des Schulnetzes wird ab dem Schuljahr 2011/2012 begonnen. Bis dahin gilt das bisherige Berufsschulnetz. Erstmalig ist durch das TMBWK festgelegt worden, die Berufsschulnetze durch die jeweiligen Kreistage bestätigen zu lassen. Diese Verfahrensweise wurde durch das Thüringer Justizministerium mit Schreiben vom
30.04.2010 auf der Grundlage des § 41 Abs. 4 Satz 1 Thüringer Schulgesetz bestätigt.

Autor: khh

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