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Gebietsreform in Thüringen

AfD: Nein zu rot-rot-grüner Machart

Donnerstag, 12. Januar 2017, 19:12 Uhr
Die rot-rot-grüne Landesregierung plant mit ihrer Gebietsreform Zwangsfusionen und damit das Ende der Selbstverwaltung für Gemeinden mit weniger als 6.000 Einwohnern. Stattdessen sind Großkreise mit 130.000 bis 250.000 Einwohnern vorgesehen. Das sagt die Thüringer AfD dazu...


Die Kreisfreiheit für Weimar, Eisenach, Gera und Suhl soll aufgehoben, bestehende Verwaltungsgemeinschaften aufgelöst und deren Neubildung und Erweiterung ausgeschlossen werden. Das Landesverwaltungsamt stünde vor dem Aus, dessen Aufgaben sollen künftig Behörden und Kommunen zusätzlich übernehmen.

Für Gemeindezusammen-
schlüsse und Entschuldung sollen 155 Millionen EUR „Prämie“ gewährt werden. Aus anderen Bundesländern wie Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern jedoch weiß man: das reicht hinten und vorne nicht!

Die behaupteten Einsparungen sind fraglich – das belegen die Untersuchungen zu den Gebietsreformen in anderen Bundesländern. Es drohen sogar erhebliche Mehrkosten, in Sachsen bis zu 500 Millionen EUR, denn bei größeren Verwaltungseinheiten steigen auch die laufenden Ausgaben. Und: Thüringens Bürger und der Mittelstand zahlen drauf, durch große Fahrtwege und Zeitverlust.

Entscheidend für die Leistungskraft einer Kommunalverwaltung sind Infrastruktur und Wirtschaftskraft – und nicht Einwohnerzahl und Größe.
Es droht der Verlust der regionalen Identität in anonymen Einheitsgemeinden und Großkreisen. Nur wer sich mit seinem Heimatort verbunden fühlt, engagiert sich für ihn.

Die Interessen der selbständigen kleinen Gemeinden gerade im ländlichen Raum dürfen nicht übergangen werden. Wir sagen NEIN zur Fremdbestimmung, NEIN zu Bürgerferne statt Bürgernähe.

Verwaltungsgemeinschaften ermöglichen einen optimalen und kostensparenden Ausgleich zwischen Leistungsfähigkeit, demokratischer Legitimation und dem Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung.
Die AfD sagt ganz klar: Thüringen braucht die Modernisierung seiner Landesverwaltung. Diese hat im bundesweiten Vergleich überdurchschnittlich viel Personal. So sind schon jetzt erhebliche Einsparungen im Landeshaushalt bei gleichbleibender Arbeitsqualität möglich, etwa mit sieben statt neun Ministerien oder der Schaffung länderübergreifender Behörden.

Wir sind für die Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse von Gemeinden, von Landkreisen und kreisfreien Städten. Die AfD-Fraktion hat schon zur Haushaltsberatung 2016/ 2017 derartige Anträge gestellt.

Der ländliche Raum muss gestärkt, die Infrastruktur im öffentlichen Personen- und Nahverkehr modernisiert, Anreize für Ärzteansiedlungen gesetzt werden. Familien muss es erleichtert werden, Wohneigentum zu erwerben. Die AfD-Fraktion setzt sich dafür schon länger mit einem Fünf-Punkte-Plan ein.

Gemeinsame Aufgabenerledigung ist effizient und effektiv. Eine entsprechende finanzielle Förderung, etwa bei der Trägerschaft für Bauhof, Kita, fürs Bürgerhaus, beim gemeinsamen Beschaffungswesen und der Organisation der örtlichen Feuerwehren ist notwendig. Auch hier hat die AfD-Fraktion einen Gesetzesentwurf eingebracht.

Zuerst kommt eine Funktionalreform (Aufgabenkritik), dann eine Verwaltungsreform und abschließend – und nur falls sie wirklich erforderlich ist – eine Gebietsreform auf freiwilliger Basis. Das ist der richtige Weg aus verwaltungswissenschaftlicher Sicht.

Die rot-rot-grüne Landesregierung verweigert den Bürgern das fundamentale Mitspracherecht beim wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode. Für die Durchführung eines Volksbegehrens wurden 41.000 gültige Unterschriften gesammelt, der Landtagspräsident gab seine Zustimmung. Und hier nun offenbart sich einmal mehr das Demokratieverständnis der derzeitigen Landesregierung: Diese will gegen das Bürgerbegehren klagen.
Autor: red

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