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Sturmschäden

Donnerwetter - wer zahlt bei Schäden?

Sonnabend, 05. August 2017, 11:18 Uhr
Zieht draußen ein Unwetter auf, ist das erstmal ungemütlich. Richtig ärgerlich wird es aber, wenn als Folge durchflutete Keller oder beschädigte Autos zurückbleiben. Wer in solch einem Fall zahlt und was rechtlich gilt, wenn der Arbeitsplatz aufgrund der Sturmschäden nicht zu erreichen ist, klärt im Folgenden Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer...

Wer zahlt für Schäden am Haus?

Wird beim Sturm das eigene Haus beschädigt, so kommen meistens Gebäude- und Hausratversicherung dafür auf. Allerdings erst ab Windstärke 8, was einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern entspricht. Auch im Falle eines Blitzeinschlags direkt ins Haus zahlt die Gebäudeversicherung. Schäden durch Überspannung werden nur ersetzt, sofern Spuren davon zu sehen sind. Für Kurzschlüsse oder Ähnliches gibt es sowohl für die Gebäude- als auch für die Hausratversicherung eine Überspannungsklausel.

Gut zu wissen: „Als Versicherter muss man nicht jeden einzelnen Dachziegel oder gar Dachpappen einzeln nachweisen“, erläutert Mingers. „Glaubhaft ist der Schaden für die Versicherung vor allem dann, wenn es eine offizielle Sturmwarnung gab und auch Gebäude in der angrenzenden Nachbarschaft betroffen sind.“

Nicht in der Gebäudeversicherung enthalten sind wiederum Schäden, die durch starken Regen verursacht wurden, wie zum Beispiel Überschwemmungen. Hier ist eine Elementarschädenversicherung von Nöten, die dar- über hinaus auch im Falle von Erdbeben, Lawinen oder Ähnlichem zahlt. Bei dieser Art von Versicherung sind jedoch Selbstbeteiligungen in Höhe von 10 Prozent der Schadenssumme üblich.

Wer zahlt für Schäden am Auto?

„Fällt beim Unwetter ein Dachziegel oder ein Baum aufs Auto, greift die Teilkaskoversicherung des Halters“, so der Rechtsexperte. „Versichert ist jedoch nicht der Neupreis, sondern der Zeitwert des Autos, also der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung hat.“ Stürzt aber ein Baum auf die Straße und das Auto fährt auf, braucht es eine Vollkaskoversicherung, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Wichtig: War ein Baum nachweislich morsch, so muss dessen Besitzer beziehungsweise die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden zahlen. Dies ist bei Sturmschäden allerdings meist schwer nachzuweisen.

„Es ist allgemein sinnvoll, sämtliche Schäden genauestens zu dokumentieren, sei es per Bild oder Video“, rät Mingers. „Kaputte Gegenstände sollten sicherheitshalber nicht entsorgt werden – lediglich Gefahrenquellen gilt es zu beseitigen.“ Wichtig ist außerdem, dass Betroffene alle Angaben wahrheitsgemäß machen und die Arbeit der Versicherung nicht unnötig erschweren.

Was, wenn ich nicht zur Arbeit komme?

Kommt man aufgrund des Unwetters nicht zur Arbeit, zum Beispiel, weil herabgestürzte Äste den öffentlichen Nahverkehr behindern, muss zu- nächst der Arbeitgeber informiert werden. Eine Abmahnung oder Kündigung ist in solch einem Fall nicht zu erwarten. Die Informationspflicht sollte aber wahrgenommen werden, da der Arbeitgeber mit weniger Personal planen muss. „Als Ausgleich für die Fehlzeit gibt es mehrere Möglichkeiten: In Absprache kann die Verspätung entweder nachgeholt werden, es wird nachträglich ein Urlaubstag genommen oder die verpassten Arbeits- stunden anteilig vom Lohn abgezogen“, erklärt der Rechtsanwalt. „In man- chen Fällen sind Arbeitgeber auch so kulant, dass sie Arbeitnehmer für den Tag freistellen – dies ist aber keine Pflicht“, so Mingers abschließend.
Quelle: www.mingers-kreuzer.de
Autor: red

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