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Kinder sicher im Auto mitnehmen

Der Gurt muss korrekt sitzen

Sonnabend, 12. August 2017, 11:31 Uhr
Schlecht geführte Sicherheitsgurte können bei einem Crash zu schweren Verletzungen führen. Für Kinder ist das Verletzungsrisiko um ein Mehrfaches höher. Wer sein Kind ganz und gar ungesichert oder ohne Kindersitz bzw. ohne entsprechende Sitzerhöhung im Auto mitnimmt, handelt grob fahrlässig...

Vor allem bei der täglichen Fahrt zur Schule sollten Eltern darauf achten, dass ihre Kinder richtig angeschnallt sind. Torsten Hesse vom TÜV Thüringen rät, nur individuell geeignete und zugelassene Kindersitze zu verwenden.

„Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder im Auto richtig angeschnallt sind. Der Gurt darf auf keinen Fall am Hals scheuern, er muss vielmehr so geführt sein, dass er auf der Schulter aufliegt“, erläutert Verkehrsexperte Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Andernfalls steigt bei einem Unfall das Verletzungsrisiko. Die Hals- und Kopfpartie des Kindes kann empfindlich geschädigt werden.

Im schlimmsten Fall droht sogar eine Strangulation oder eine schwere Halswirbelverletzung. Auch stark verdrehte oder ausgeleierte Gurte bieten im Extremfall bei einem Crash oder einer Vollbremsung keinen optimalen Schutz. Wer Kinder nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug sichert oder ohne Sicherung mitnimmt, riskiert ein Bußgeld bis zu 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Für schulpflichtige Kinder eignet sich Kindersitzklasse III. Diese ist für die Altersgruppe zwischen 6 und 12 Jahren und einem Gewicht bis 36 Kilogramm ausgelegt. Für Erstklässler bedeutet das, dass sie eventuell mit dem Schulstart von Kindersitzklasse II auf III wechseln müssen.

Beim Einbau des Kindersitzes müssen unbedingt die Herstellerangaben beachtet werden. Nicht alle Modelle sind auch für den Beifahrersitz geeignet. Moderne
ISOFIX-Modelle lassen sich, sofern im Fahrzeug vorhanden, kinderleicht in die dafür vorgesehenen Halterungen einrasten. Generell bieten die Plätze auf der Rückbank mehr Sicherheit. „Wenn nur ein Kind im Auto mitgenommen wird, empfiehlt es sich, den Kindersitz hinter dem Beifahrersitz zu platzieren“, so Hesse.

„So kann beim Halten vor der Schule das Ein- und Aussteigen des Schulpflichtigen auf der weniger gefährlicheren, von der Fahrbahn abgewandten Seite erfolgen. Für Fahrgemeinschaften gilt, dass auch immer so viele Kindersitze an Bord sind, wie Kinder mitgenommen werden.“ Auf keinen Fall sollten die elterlichen Chauffeure beim Bring- und Holdienst die Verkehrsregeln außer Acht setzen. „Das Halten in zweiter Reihe oder im Halteverbot ist auch für den Schultransfer strafbar“, warnt der Verkehrsexperte.

Dass der Sicherheitsgurt millionenfach Leben rettet, ist unbestritten. Seit 1984 gilt in der Bundesrepublik die Anschnallpflicht auch auf dem Rücksitz. Kinder benötigen allerdings zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, damit sie im Falle eines Unfalls möglichst unversehrt bleiben. Die herkömmlichen Rückhaltesysteme in den Fahrzeugen reichen hier nicht aus. Sicherheitsgurte können erst ab einer gewissen Körpergröße wirksamen Schutz bieten. Aus diesem Grund wurden Kindersitze entwickelt. Diese sind laut StVO vorgeschrieben und sind für Kinder bis 12 Jahren oder mit einer Körpergröße von unter 150 Zentimetern Pflicht.
Autor: red

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