Meldung aus dem Landratsamt
Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS) erhält neue Führung
Donnerstag, 17. Mai 2018, 00:09 Uhr
Der Kreisausschuss des Kyffhäuserkreises befürwortet die Abberufung des Geschäftsführers der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH, der aus Altersgründen ausscheiden wird...
Der Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag des Kyffhäuserkreises folgendes zu beschließen:
Die Landrätin als Gesellschaftervertreterin wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS) der Abberufung des Geschäftsführers, Herrn Heinz-Jürgen Beermann, zum Ablauf des 31.01.2019, zuzustimmen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Der Geschäftsführer der VGS, Herr Heinz-Jürgen Beermann, scheidet mit Ablauf des 31.01.2019 altersbedingt aus.
Die Abberufung des Geschäftsführers obliegt gemäß § 8 Abs. 1 Punkt 4 des Gesellschaftsvertrages sowie gemäß § 46 GmbHG der Gesellschafterversammlung.
Die Gesellschafter Kyffhäuserkreis und Landkreis Mansfeld-Südharz haben in der Gesellschafterversammlung am 29.11.2017 die Rahmenbedingungen für die Neubesetzung der Geschäftsführerstelle vereinbart und dazu einen Zeit- und Maßnahmenplan abgestimmt.
Dem Kreistag wird eine Entscheidung zur Neubestellung vorgelegt.
Die Abberufung ist gemäß § 39 GmbHG in das Handelsregister einzutragen.
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag gestern auch bereits auch einstimmig den Nachfolger / die Nachfolgerin. Bis zur Bestätigung durch den Kreistag wird dieser Name noch nicht öffentlich gemacht.
Autor: khhDer Kreisausschuss empfahl einstimmig dem Kreistag des Kyffhäuserkreises folgendes zu beschließen:
Die Landrätin als Gesellschaftervertreterin wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Südharz mbH (VGS) der Abberufung des Geschäftsführers, Herrn Heinz-Jürgen Beermann, zum Ablauf des 31.01.2019, zuzustimmen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Der Geschäftsführer der VGS, Herr Heinz-Jürgen Beermann, scheidet mit Ablauf des 31.01.2019 altersbedingt aus.
Die Abberufung des Geschäftsführers obliegt gemäß § 8 Abs. 1 Punkt 4 des Gesellschaftsvertrages sowie gemäß § 46 GmbHG der Gesellschafterversammlung.
Die Gesellschafter Kyffhäuserkreis und Landkreis Mansfeld-Südharz haben in der Gesellschafterversammlung am 29.11.2017 die Rahmenbedingungen für die Neubesetzung der Geschäftsführerstelle vereinbart und dazu einen Zeit- und Maßnahmenplan abgestimmt.
Dem Kreistag wird eine Entscheidung zur Neubestellung vorgelegt.
Die Abberufung ist gemäß § 39 GmbHG in das Handelsregister einzutragen.
Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag gestern auch bereits auch einstimmig den Nachfolger / die Nachfolgerin. Bis zur Bestätigung durch den Kreistag wird dieser Name noch nicht öffentlich gemacht.
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