Do, 12:46 Uhr
01.09.2011
Urteil wird begrüßt
Das gestrige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, das die Handwerksordnung mit dem Grundgesetz als vereinbar erklärt, wird von der Handwerkskammer Erfurt ausdrücklich begrüßt...
Thomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt: "Mit dem Urteil haben die Richter anerkannt, dass die Handwerksordnung mit den darin enthaltenen Regeln sowohl Selbständigkeit und Wettbewerb zulassen als auch Qualitätsstandards sowie Ausbildungsleistung anerkennt und dem Gefahrenschutz Rechnung trägt.
Die Handwerksordnung ist sogar im Hinblick auf die Freizügigkeitsregelungen seit diesem Jahr EU-konform und nicht inländerdiskriminierend, denn hier werden für EU-Bürger und Deutsche Handwerker für die Eintragung in die Handwerksrolle die gleichen Maßstäbe angesetzt."
Die Kläger der beiden gestern entschiedenen Revisionsverfahren, eine Friseurgesellin und ein Dachdeckergeselle, hatten geltend gemacht, sie dürften bestimmte Tätigkeiten ihres Berufs ohne Eintragung in die Handwerksrolle, ohne Ablegen der Meisterprüfung, ohne qualifizierte Berufserfahrung als Altgeselle und ohne eine Ausnahmebewilligung selbstständig im stehenden Gewerbe ausüben. Dies wurde von den Bundesrichtern zurückgewiesen.
Im Handwerk kann in 94 Berufen eine Meisterprüfung abgelegt werden. Eine sogenannte "Meisterpflicht" gibt es lediglich in den Gesundheitsberufen wie Augenoptiker oder Orthopädiemechaniker sowie bei den Schornsteinfegern. Für alle anderen Handwerksberufe in der Anlage A sieht die Handwerkordnung vor, dass sich Handwerker mit einem dem Meister gleichwertigen Qualifikationen beziehungsweise über die Altgesellenregelung auch ohne Meisterbrief selbständig machen können. Die sogenannte Altgesellenregelung sieht vor, dass sich Gesellen nach sechsjähriger Tätigkeit im Beruf, davon vier in leitender Position, auch ohne Meisterprüfung selbständig machen können.
Von dieser Option haben im letzten Jahr lediglich 38 Gesellen bei der Handwerkskammer Erfurt Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden im letzten Jahr über 1.000 Neueintragungen bei der Handwerkskammer vorgenommen. "Der Meisterbrief hat im Handwerk einen sehr hohen Stellenwert und ist auch in der Gesellschaft ein anerkanntes Qualitätssiegel. Mit dem gestrigen Urteil wurde dies endlich höchstrichterlich bestätigt", so Malcherek.
Autor: nnzThomas Malcherek, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Erfurt: "Mit dem Urteil haben die Richter anerkannt, dass die Handwerksordnung mit den darin enthaltenen Regeln sowohl Selbständigkeit und Wettbewerb zulassen als auch Qualitätsstandards sowie Ausbildungsleistung anerkennt und dem Gefahrenschutz Rechnung trägt.
Die Handwerksordnung ist sogar im Hinblick auf die Freizügigkeitsregelungen seit diesem Jahr EU-konform und nicht inländerdiskriminierend, denn hier werden für EU-Bürger und Deutsche Handwerker für die Eintragung in die Handwerksrolle die gleichen Maßstäbe angesetzt."
Die Kläger der beiden gestern entschiedenen Revisionsverfahren, eine Friseurgesellin und ein Dachdeckergeselle, hatten geltend gemacht, sie dürften bestimmte Tätigkeiten ihres Berufs ohne Eintragung in die Handwerksrolle, ohne Ablegen der Meisterprüfung, ohne qualifizierte Berufserfahrung als Altgeselle und ohne eine Ausnahmebewilligung selbstständig im stehenden Gewerbe ausüben. Dies wurde von den Bundesrichtern zurückgewiesen.
Im Handwerk kann in 94 Berufen eine Meisterprüfung abgelegt werden. Eine sogenannte "Meisterpflicht" gibt es lediglich in den Gesundheitsberufen wie Augenoptiker oder Orthopädiemechaniker sowie bei den Schornsteinfegern. Für alle anderen Handwerksberufe in der Anlage A sieht die Handwerkordnung vor, dass sich Handwerker mit einem dem Meister gleichwertigen Qualifikationen beziehungsweise über die Altgesellenregelung auch ohne Meisterbrief selbständig machen können. Die sogenannte Altgesellenregelung sieht vor, dass sich Gesellen nach sechsjähriger Tätigkeit im Beruf, davon vier in leitender Position, auch ohne Meisterprüfung selbständig machen können.
Von dieser Option haben im letzten Jahr lediglich 38 Gesellen bei der Handwerkskammer Erfurt Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden im letzten Jahr über 1.000 Neueintragungen bei der Handwerkskammer vorgenommen. "Der Meisterbrief hat im Handwerk einen sehr hohen Stellenwert und ist auch in der Gesellschaft ein anerkanntes Qualitätssiegel. Mit dem gestrigen Urteil wurde dies endlich höchstrichterlich bestätigt", so Malcherek.